Scheidung ohne Ehevertrag: Wer bekommt was?

Eine Scheidung ohne Ehevertrag stellt viele Paare vor die Frage: „Wer bekommt was?“ Die Aufteilung von Besitztümern und Verbindlichkeiten sowie die Regelung von Unterhaltszahlungen sind zentrale Themen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte einer Scheidung ohne Ehevertrag erörtert, um einen Überblick darüber zu geben, wie Vermögenswerte und Pflichten typischerweise gehandhabt werden.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Gemeinsame Wohnung und Immobilien

Bei der Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus bleiben darf, gibt es keine pauschale Antwort. Es muss individuell entschieden werden, wer auszieht und wie die weiteren Wohnkosten aufgeteilt werden. In manchen Fällen kann einem Ehepartner die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Eine einvernehmliche Lösung ist jedoch immer vorzuziehen.

Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

Der Trennungsunterhalt kommt in Betracht, wenn ein Ehepartner weniger oder kein eigenes Einkommen hat. Dieser Anspruch sollte sofort nach der Trennung geltend gemacht werden, da er nicht rückwirkend eingefordert werden kann. Nach der Scheidung kann, abhängig von den individuellen Umständen, Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Aufteilung des Hausrats

Die Aufteilung des Hausrats sollte idealerweise einvernehmlich erfolgen. Kann keine Einigung erzielt werden, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dies betrifft auch Haustiere, Autos und andere bedeutende Besitztümer.

Verbindlichkeiten und Schulden

Beide Ehepartner haften für gemeinsame Schulden. Werden Kredite nicht gemeinsam aufgenommen, kann die Haftung je nach Situation unterschiedlich geregelt werden.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder bleibt in der Regel bei beiden Elternteilen. Die Gestaltung des Umgangsrechts sollte im Sinne des Kindeswohls erfolgen. Kann keine Einigung gefunden werden, kann das Familiengericht eine Regelung treffen.

Zugewinnausgleich

Lebten die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs im Falle einer Scheidung aufgeteilt. Der Zugewinnausgleich berechnet sich aus der Differenz des Anfangs- und Endvermögens beider Partner.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Rentenpunkte zu erreichen.

Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten bleibt bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Wurde jedoch bereits ein Scheidungsantrag gestellt, kann das Erbrecht entfallen.

Fazit

Die Regelung dieser und weiterer Punkte erfordert oft juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder Mediator, besonders wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Rechte und Pflichten zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Scheidungsfolgen angemessen zu regeln.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.