Anulierung der Scheidung nach 3 Wochen?

Das Gesetz

Was sagt das Gesetz zur Scheidung nach 3 Wochen? Was können Gründe für Härtefallscheidungen sein?

Eheaufhebung

Fakten und Besonderheiten einer Eheaufhebeung nach 3 Wochen laut dem Paragrafen 1314 BGB

Unterhalt

Lassen Sie durch Ihren Scheidungsanwalt in Kiel das Sorgerecht und den Unterhalt regeln.

Gelegentlich kommt es dazu, dass sich Paare eine Scheidung nach 3 Wochen wünschen. Einige Menschen begehen Irrtümer im Vorfeld einer Hochzeit, andere Menschen werden gezielt über die Absichten der potenziellen Ehepartner/-innen getäuscht. So manche Frau und so mancher Mann betrachten die Eheurkunde auch „als Freibrief“ und zeigen erst nach der Hochzeit ihre wahre Natur. Muss man eine solche Lage aushalten, oder kennt das deutsche Recht eine „Blitzscheidung“? Es gibt eine gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Eheaufhebungen und Ehescheidungen auch binnen sehr kurzer Zeit erreichbar, denn niemand muss sich in einer Partnerschaft unterdrücken, demütigen oder gar schlagen oder vergewaltigen lassen. Wir erklären Ihnen nachfolgend die verschiedenen Möglichkeiten, die es im Familienrecht für solche Fälle gibt. Sie finden auf der Seite Scheidungskosten alles über die finanziellen Folgen.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was sagt das Gesetz zur Scheidung nach 3 Wochen?

Die Verurteilung zu langjährigen oder lebenslangen Gefängnisstrafen kann ein Grund für eine Härtefallscheidung sein. Hier spielt es eine erhebliche Rolle, welcher Art die Straftaten waren und welche Auswirkungen die Verurteilung auf das Leben des Ehegatten und die Kinder hat. Niemand muss weiter beispielsweise mit Sexualstraftätern, notorischen Schläger/-innen oder Mörder/-innen verheiratet bleiben. Hier ist in der Regel immer eine Scheidung binnen 3 Wochen unter Berufung auf die Härtefallregelung im Paragrafen 1565 BGB möglich.

Der Gesetztext gibt als einzig möglichen Grund an, dass die Fortsetzung der Ehe „eine unzumutbare Härte“ für einen oder beide Ehegatten bedeuten würde. In der anwaltlichen Praxis haben sich neben den oben genannten Verurteilungen folgende Gründe herauskristallisiert, die von den Familiengerichten bei einer Härtefallscheidung anerkannt werden:

  • Anwendung häuslicher Gewalt (wiederholt oder regelmäßig)
  • Straftaten gegenüber der Ehefrau/dem Ehemann oder dessen nahen Verwandten
  • Alkoholismus und Drogenabhängigkeit (nach vergeblichen Entzugsversuchen)
  • Zweitbeziehungen dauerhafter Natur (wenn daraus Kinder hervorgehen)
  • Suizidversuche ohne Verschulden des Partners oder der Partnerin
  • Täuschung über bestehende Absichten (Scheinehe für Aufenthaltsgenehmigung)
  • Prostitution ohne Einverständnis des Partners oder der Partnerin

Sie sehen in Ihrer Ehe Gründe für eine Härtefallscheidung in 3 Wochen? Unsere Fachanwältin Familienrecht in Kiel übernimmt gern Ihre anwaltliche Begleitung und Betreuung des Scheidungsverfahrens.

Eheaufhebung nach 3 Wochen : laut Paragraf 1314 BGB

Es gibt einige Gründe, die bis 1998 zur Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe rückwirkend zum Datum der Eheschließung geführt haben. Die Nichtigkeitserklärung wurde mit den Bestimmungen des Paragrafen 1314 durch die Aufhebung der Ehe durch ein Familiengericht ersetzt. Sie wird mit dem Datum der Aufhebung wirksam. Eine Eheaufhebung kann beim Vorliegen folgender Fakten beschlossen werden:

  • Bestehen von Eheverboten zum Zeitpunkt der Heirat (Doppelehe, Verwandtenheirat)
  • Fehlen der Ehemündigkeit
  • Nichtvorliegen der erforderlichen Geschäftsfähigkeit
  • Eheerklärung wurde nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben
  • Eheschließung unter der Anwendung von Drohungen oder unter Ausnutzung einer Notlage

In Deutschland gibt es eine Besonderheit bei der Eheaufhebung, die aus einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 resultiert. Bis dahin konnten Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Zustimmung der Sorgeberechtigten (oder ersatzweise des amtlichen Vormunds oder des Vormundschaftsgerichts) rechtswirksam eine Ehe eingehen. Waren die Ehefrau oder der Ehemann zum Zeitpunkt der Heirat noch keine 18 Jahre alt, ist nach dem neuen deutschen Recht eine Eheaufhebung in 3 Wochen (also im Schnellverfahren) möglich.

Sorgerecht & Unterhalt : Scheidung nach 3 Wochen

In Deutschland werden bei der Aufhebung und Scheidung von Kurzzeitehen grundsätzlich die gleichen Regelungen angewendet die auf die Ehescheidung bei einer langjährig bestehenden Partnerschaft. Alle Voraussetzungen wie beispielsweise die 1 jährige Trennung haben wir auf unserer Scheidungsseite zusammengetragen.

Eine Ausnahme gibt es beim Versorgungsausgleich. Er kommt automatisch nur bei einer mindestens über 3 Jahre hinweg bestehenden Ehe zum Einsatz. Die Familiengerichte prüfen stets die konkreten Umstände des Einzelfalls. So kann es sein, dass bei Ehescheidungen und Eheaufhebungen wenige Wochen oder Monate nach der Heirat bei Paaren, die vor der Hochzeit keine Lebensgemeinschaft gepflegt haben, ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verneint wird. Kinder, die aus Kurzzeitehen hervorgehen, werden rechtlich genauso behandelt wie Kinder aus langjährigen Ehen. Das heißt, beim Kindesunterhalt sowie beim Sorgerecht und Umgangsrecht gibt es keine Unterschiede bei der Frage, ob sie aus einer Ehe mit Härtefallscheidung oder einer Ehe mit einer „normalen“ Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs hervorgegangen sind.

Sie möchten eine schnelle Eheaufhebung oder Ehescheidung beim Familiengericht beantragen und das Sorgerecht oder den Unterhalt regeln lassen? Bei unserer Scheidungsanwältin in Kiel sind Sie dabei in guten Händen.