Mit dem Scheidungsablauf bei einem Gerichtsverfahrens, haben die Familiengerichte in Kiel und Flensburg von Amts wegen auch den so genannten Versorgungsausgleich durchzuführen. Der Versorgungsausgleich soll einen Ausgleich der Anwartschaften gewährleisten, die Eheleute während der Ehezeit erworben haben. Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche Auskünfte von allen beteiligten Rentenversicherungsträgern beider Eheleute einzuholen. Damit später eine Berechnung durchzuführt werden kann. Die Einholung dieser Auskunft und die Berechnung der Anwartschaften sind in der Regel ursächlich dafür, dass eine Scheidung sich ab Antragstellung bis zur Rechtskraft über Monate erstrecken kann. Letztlich hängt damit das Verfahren von der raschen Bearbeitung der Rentenversicherer ab.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich einvernehmlich auszuschließen. Eine eingehende Beratung bei einer Scheidungsanwältin bzw. einem Scheidungsanwalt ist vorab ratsam, sollten sich die Eheleute hierzu entschließen. Scheidungsanwälte sind Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Familienrecht, weil das Scheidungsverfahren in Deutschland durch das Familienrecht geregelt wird.
Der Versorgungsausgleich wird in der Regel nicht durchgeführt, wenn die Ehegatten weniger als drei Jahre verheiratet sind. In diesem Fall kann ein mündlicher Verhandlungstermin zum Scheidungsverfahren schon wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfinden.
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