Ablauf einer Scheidung

Ihnen steht eine Scheidung bevor? Holen Sie sich die Unterstützung von einem Scheidungsanwalt in Kiel!

Mediation ist der beste Weg um Lösungen zu finden und einen Rosenkrieg zu vermeiden! Informieren Sie sich bei uns!

Sie haben allgemeine Unterhaltsfragen? Sind Sie Unhaltsflichtig?
Wir beraten Sie gerne!

Kostenlose Ersteinschätzung! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Wie ist der Scheidungsablauf eines Gerichtsverfahrens?

Mit dem Scheidungsablauf bei einem Gerichtsverfahrens, haben die Familiengerichte in Kiel und Flensburg von Amts wegen auch den so genannten Versorgungsausgleich durchzuführen. Der Versorgungsausgleich soll einen Ausgleich der Anwartschaften gewährleisten, die Eheleute während der Ehezeit erworben haben. Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche Auskünfte von allen beteiligten Rentenversicherungsträgern beider Eheleute einzuholen. Damit später eine Berechnung durchzuführt werden kann. Die Einholung dieser Auskunft und die Berechnung der Anwartschaften sind in der Regel ursächlich dafür, dass eine Scheidung sich ab Antragstellung bis zur Rechtskraft über Monate erstrecken kann. Letztlich hängt damit das Verfahren von der raschen Bearbeitung der Rentenversicherer ab.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich einvernehmlich auszuschließen. Eine eingehende Beratung bei einer Scheidungsanwältin bzw. einem Scheidungsanwalt ist vorab ratsam, sollten sich die Eheleute hierzu entschließen. Scheidungsanwälte sind Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Familienrecht, weil das Scheidungsverfahren in Deutschland durch das Familienrecht geregelt wird.

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel nicht durchgeführt, wenn die Ehegatten weniger als drei Jahre verheiratet sind. In diesem Fall kann ein mündlicher Verhandlungstermin zum Scheidungsverfahren schon wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfinden.

Möchten Sie sich zusammen bei einer Mediation beraten lassen? Nehmen Sie Kontakt zum Anwalt für Familienrecht in Kiel auf.

Ihr Familienrecht ist bei einem Scheidungsablauf in guten Händen!

Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles.

Einen Scheidungsablauf beschleunigen: Ist eine schnelle Scheidung möglich?

Ein Scheidungsverfahren lässt sich beschleunigen, wenn dies von beiden Eheleuten angestrebt wird. Eine schnelle Scheidung ist insbesondere dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das für die Einreichung eines Scheidungsantrages erforderliche Trennungsjahr ist – so gut wie – abgelaufen,
  • Beide Ehegatten sind wirtschaftlich weitgehend unabhängig voneinander, was insbesondere dann anzunehmen sein wird, wenn beide vollschichtig erwerbstätig sind,
  • es gibt einen notariellen Ehevertrag, in dem bereits Regelungen für den Fall der Scheidung getroffen worden sind oder
  • die Ehegatten haben ihre wirtschaftliche Entflechtung bereits durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung herbeigeführt oder
  • sind dazu bereit, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen und haben auch bereits Vorstellungen darüber, wie sie sich verständigen möchten.

Sie bekommen unsere Unterstützung in Ihrem Scheidungsverfahren.

Wie gestalten sich Trennungs– und Scheidungsfolgen-
vereinbarungen?

Bei der Gestaltung von Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarungen ist auf folgendes zu achten:


Nach der Rechtsprechung darf die Freiheit zur Gestaltung von Ehe- sowie Trennungs. Dazu Scheidungsfolge Verträgen sollen nicht dazu führen, dass sich die getroffenen Vereinbarungen zulasten eines Sozialhilfeträgers auswirken oder der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch die vertragliche Vereinbarung unterlaufen wird. Insbesondere sind die Grenzen der Vertragsfreiheit überschritten, wenn durch die getroffene Vereinbarung eine offenkundig einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde.

Diese hinzunehmen für den belasteten Ehegatten, auch bei Berücksichtigung der angemessenen Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede, bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint. Dann können die getroffenen Vereinbarungen im Wege der gerichtlichen Kontrolle angepasst oder sogar ganz für unwirksam erklärt werden. Dies kann nicht nur darauf beruhen, dass bereits bei Abschluss des Vertrags die Vereinbarung zu einer derartig einseitigen Lastenverteilung im Scheidungsfall führt, dass ihr die Anerkennung durch die Rechtsordnung ganz oder teilweise zu versagen ist.

Auch erst infolge einer späteren Entwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse, kann sich die Berufung auf die getroffenen ehe- bzw. trennungs – und scheidungsfolgenvertraglichen Vereinbarungen nunmehr als rechtsmissbräuchlich erweisen. Der beurkundende Notar muss demnach dafür sorgen, dass beide Eheleute einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Beurkundungstermin so rechtzeitig bekommen, dass sie ihn kontrollieren können.  Man soll sich zuvor rechtlich beraten lassen. Ein Ehescheidungsantrag kann dann zeitnah gestellt werden.

Kann die Scheidung auch beschleunigt werden, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss?

Der Versorgungsausgleich muss vom Familiengericht von Amts wegen zwingend durchgeführt werden, wenn

  • keine notarielle Vereinbarung vorliegt, in der wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet worden ist und
  • auch nicht beabsichtigt ist, eine entsprechende notarielle Vereinbarung noch zu schließen.

Auch bei einer solchen Konstellation besteht die Möglichkeit, den Ausspruch der Scheidung zu beschleunigen.
Wenn beide Eheleute sich einig sind, dass

  • die Scheidung möglichst schnell ausgesprochen werden soll,
  • die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Folgesache Versorgungsausgleich vorgenommen haben,
  • insbesondere für beide Ehegatten die ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu den Akten gereicht worden sind,
  • Seite Zustellung des Scheidungsantrags drei Monate vergangen sind und
  • beide Ehegatten einen Antrag auf Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich stellen,
muss das Familiengericht die Folgesache Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsverbund abtrennen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine schnelle Scheidung für Sie in Betracht kommt und Sie mich damit beauftragen möchten, den Scheidungsantrag für Sie zu stellen, schicken Sie mir bitte eine E-Mail. Im Herzen von Kiel direkt am Wasser stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht und als Scheidungsanwalt zur Verfügung.  Ich lasse Ihnen dann gerne die Mandatsunterlagen für das Ehescheidungsverfahren zukommen.

Um den genauen Ablauf Ihrer Scheidung beziffern zu können, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür bietet es sich an, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit familienrechtlichen Kenntnissen um Rat zu fragen.

Rufen Sie mich gern für eine kostenfreie Ersteinschätzung an! Ich freue mich auf Ihre Nachricht.