Fragen zu Güterstand und Gütertrennung? Welche Güterstände gibt es?

Was bedeutet ehelicher Güterstand?

Güterstand: Der eheliche Güterstand regelt wie das Vermögen der Eheleute in der Ehe zugeordnet werden. Darüber hinaus regelt der Güterstand wie im Falle einer Scheidung das Vermögen aufgeteilt werden soll. Die Eheleute müssen ihren Güterstand bei der Eheschließung festlegen. Das gleiche gilt für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft. Habe Sie Fragen zum Güterstand – fragen Sie einfach den Scheidungsanwalt Frau Frauke Keller.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Welche gesetzlichen ehelichen Güterstände gibt es?

Das Grundmodell des gesetzlichen Güterstandes ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn die Zugewinngemeinschaft nicht gewünscht ist, können die Ehegatten andere gesetzliche Güterstände wählen, sogenannte Wahlgüterstände. Gesetzliche Wahlgüterstände sind der Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft.

Darüber hinaus ist es auch möglich individuelle Regelungen zu treffen. Gängig ist zum Beispiel eine modifizierte Form der Zugewinngemeinschaft.

Die Wahl des ehelichen Güterstandes ist insbesondere von Bedeutung, wenn die Vermögensverhältnisse der Eheleute sehr unterschiedlich sind oder wenn die Eheleute selbstständig sind.

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Gesetzliche Güterstände:

  • Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft

  • Der subsidiäre gesetzliche Güterstand der Gütertrennung

  • Der Güterstand der Gütergemeinschaft

Wann gilt der eheliche Güterstand der Zugewinn­gemeinschaft?

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt immer dann, wenn die Eheleute bei ihrer Eheschließung nichts anderes vereinbart haben. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist sozusagen der Regelfall.

Entscheiden sich die Eheleute gegen den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, müssen sie diesen gesetzlichen Güterstand ausschließen.

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Was bedeutet es, den gesetzlichen Güterstand auszuschließen?

Wenn die Ehegatten nicht in der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft leben wollen, können sie diesen Güterstand zu Beginn der Ehe ausschließen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Kiel.

Stattdessen können sie dann in einem Ehevertrag  abweichende Vereinbarungen über ihre Vermögensverhältnisse treffen. Dann können sie sich unter anderem für den die gesetzlichen Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft entscheiden. Werden keine speziellen Vereinbarungen getroffen, so gilt immer die Gütertrennung (sogenannter subsidiärer gesetzlicher Güterstand).

Der Ehevertrag bedarf immer einer notariellen Beurkundung. Der Notar hat eine Aufklärungspflicht über die Folgen der getroffenen Vereinbarungen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass sich jeder Ehegatte zuvor von einem eigenen Anwalt beraten lässt, um seinen individuellen Interessen bestmöglich gerecht zu werden.

Was bedeutet Zugewinn­gemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Regelfall. Sie gilt immer dann, wenn die Eheleute nichts anderes vereinbart haben, also wenn sie keinen Ehevertrag geschlossen haben.

In der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt verwaltet. Die Eheleute verfügen also nicht über ein gemeinsames Eigentum, sondern jeder Ehepartner kann über sein Vermögen selbstständig verfügen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vermögen in der Ehe haben, beraten wir Sie sehr gern. Nehmen Sie Kontakt mit dem Fachanwalt für Familienrecht in Kiel.

Ausnahmen gelten nur in solchen Bereichen, die die wirtschaftliche Grundlage der Familie betreffen. Dann kann die freie Vermögensverwaltung beschränkt werden und der andere Ehepartner muss zuvor seine Zustimmung für solche Geschäfte erteilen. Geschäfte, die die wirtschaftliche Grundlage der Familie betreffen sind insbesondere folgende Geschäfte:

  • Geschäfte, die das das Vermögen im Ganzen betreffen

    oder über Vermögensgegenstände, die einen wesentlichen Teil des Vermögens ausmachen. Möchte einer der Ehegatten beispielweise sein Haus verkaufen und der Wert des Hauses macht im Wesentlichen sein Vermögen aus, so muss er die Zustimmung des anderen Ehegattens zu diesem Geschäft einholen.

  • Geschäfte über Haushaltsgegenstände

    Der juristische Begriff der Haushaltsgegenstände umfasst nicht nur Gegenstände mit einem  Bezug zur eigentlichen Haushaltsführung. Auch das gemeinsame Auto oder Boot oder die Ausrüstung für gemeinsame Hobbies können darunter fallen. Sie müssen sich auch nicht zwingend in der gemeinsamen Wohnung befinden. Wichtig ist, dass die Gegenstände der gemeinsamen privaten Lebensgestaltung dienen und zumindest einem der Ehegatten gehören. Grundstücke und Häuser fallen allerdings nicht darunter.

Was passiert im Fall der Scheidung, wenn die Eheleute in einer Zugewinn­gemeinschaft leben?

Im Fall der Scheidung wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst. Die Zugewinngemeinschaft kann im Übrigen auch bei bestehender Ehe vorzeitig aufgelöst werden. Mit der Auflösung wird der Zugewinn der Ehepartner nach der güterrechtlichen Lösung ausgeglichen. Dabei wird zunächst der Zugewinn, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat, berechnet. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen eines jeden Ehegattens.

Damit das Vermögen insbesondere bei Alleinverdienerehen gerecht verteilt wird, erhält derjenige Ehegatte, der einen geringeren Zugewinn erzielt, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Der Ausgleichsanspruch entsteht in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den jeweiligen Zugewinnen der Ehegatten.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Hat der eine Ehegatte beispielsweise einen Zugewinn von 60.000 € erzielt und der andere einen Zugewinn von 10.000 €, dann hat letzterer als der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Die Höhe dieses Anspruchs ergibt sich aus der Hälfte der Differenz der jeweiligen Zugewinne der Eheleute. Die Differenz der jeweiligen Zugewinne beträgt in diesem Beispiel 50.000 €. Die Hälfte dieser Differenz ergibt 25.000€. Also besteht ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 25.000 €.

Wollen Sie wissen welche Papiere man für eine Scheidung benötigt? Dann lesen Sie meinen Beitrag: Welche Scheidungspapiere braucht man für den Scheidungsantrag?

Was bedeutet Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen und Einkommen selbstständig. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft gelten keine Verfügungsbeschränkungen. Ausnahmen gelten lediglich bei Geschäften des täglichen Bedarfs. Außerdem können sich die Eheleute Vollmachten bezüglich bestimmter Geschäfte erteilen.

Anwendung findet der Güterstand der Gütertrennung vor allem bei Unternehmerehen. Der Ehegatte, der ein Unternehmen besitzt, erwirtschaftet erhebliche Vermögensmassen auf eigene Initiative. Außerdem müsste er im Scheidungsfall den anderen Ehegatten auszahlen und dazu wohlmöglich sein Unternehmen verkaufen. Dieses Risiko möchte ein Unternehmer in der Regel nicht eingehen.

Wann gilt der Güterstand der Gütertrennung?

  • Der Güterstand der Gütertrennung gilt, wenn die Eheleute den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen oder vorzeitig auflösen haben ohne dabei andere Vereinbarungen getroffen zu haben.

  • Die Eheleute können einen andern gesetzlichen Güterstand, also die Gütergemeinschaft, vorzeitig auflösen.

  • Der Güterstand gilt, wenn die Eheleute ihn explizit in ihrem Ehevertrag bestimmen.

Was passiert im Fall der Scheidung, wenn der Güterstand der Gütertrennung gilt?

Im Scheidungsfall behält jeder Ehegatte, das von ihm erwirtschaftete Vermögen. Das Vermögen wird also nicht aufgeteilt.
Nur gemeinsames eheliches Vermögen wie zum Beispiel das gemeinsame Haus oder das gemeinsame Auto werden im Scheidungsfall aufgeteilt.

Was bedeutet Gütergemeinschaft?

Gütertrennung: Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Ehepartner zu einem gemeinschaftlichen Vermögen (sogenanntes Gesamtgut) verschmolzen. Dazu zählt das Vermögen, dass vor und während der Ehe erwirtschaftet wird. Außerdem haften sie auch gemeinsam für ihre Schulden. Dies birgt gewisse Risiken.

Grundsätzlich dürfen beide Ehegatten über ihre gemeinschaftliches Vermögen verfügen. Die Ehegatten können aber vereinbaren, dass nur einer der Ehepartner das Gesamtgut verwaltet.

Allerdings fließt nicht das gesamte Vermögen in das eheliche Gesamtgut ein. Es gibt auch Vermögensmassen, die nicht übertragbar sind oder die unter Vorbehalt stehen, also explizit nur einem Ehegatten gehören (Sondergut und das Vorbehaltsgut).

Vorbehaltsgut bedeutet, dass ein Ehegatte bestimmte Vermögensmassen aus dem Gesamtgut ausschließen kann. Dies ist oft bei Erbschaften der Fall oder wenn einer der Ehegatten Immobilien oder Unternehmen besitzt.

Sondergut sind solche Vermögensmassen, die nur einem Ehegatten gehören können, weil sie rechtlich nicht übertragbar sind. Dazu zählen persönliche Ansprüche oder Rechte wie zum Beispiel ein Schmerzensgeldanspruch oder Urheberrechte. Einkünfte aus dem Sondergut gehen allerdings in das Gesamtgut ein.

Was passiert im Scheidungsfall, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wurde?

Im Fall der Scheidung müssen die Ehegatten das Gesamtgut nach den gesetzlichen Vorschriften aufteilen, um die Gütergemeinschaft zu beenden. Bis dahin bleibt das Vermögen im Gesamtgut.

Dazu bemüht ein Ehegatte die Auseinandersetzungsklage. Ziel ist es, dass der andere Partner einem bestimmten Auseinandersetzungsplan zustimmt.

Können sich die Ehepartner nicht einigen, so muss das Vermögen in Geld umgesetzt werden. Der Erlös wird dann geteilt. Notfalls müssen Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Immobilien, öffentlich versteigert werden.