Banken und Versicherungen: Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen sollten über den neuen Familienstand informiert werden, besonders wenn gemeinsame Konten oder Policen bestehen. Dies betrifft auch Kreditverträge und andere finanzielle Verpflichtungen.
Arbeitgeber: Obwohl es keine rechtliche Verpflichtung gibt, den Arbeitgeber über eine Scheidung zu informieren, kann dies in Bezug auf steuerliche Abzüge, Kontaktdaten für Notfälle oder relevante Versicherungspolicen sinnvoll sein.
Persönliches Umfeld
Familie und Freunde: Die Entscheidung, Familie und Freunde über den Familienstand „geschieden“ zu informieren, liegt im Ermessen der betroffenen Person. Viele wählen jedoch, ihr persönliches Umfeld zu informieren, um Unterstützung und Verständnis in der Übergangsphase zu erhalten.