Wie viel kostet eine Scheidung?

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Scheidung

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Frauke Keller

Familienrechtsanwältin

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was umfasst eine Erstberatung beim Anwalt?

Die Beratung deckt alles ab, was zur Erteilung von Rat und Auskunft erforderlich ist:

Die Entgegennahme der Informationen, das Studium übergebener Unterlagen, Literaturrecherchen, Korrespondenz mit dem Mandanten.

Rat und Auskunft können schriftlich oder mündlich erteilt werden.

Ob lediglich eine Beratung oder bereits eine anwaltliche Tätigkeit vorliegt, die eine Geschäftsgebühr auslöst, hängt vom Auftrag des Mandanten ab. Die Abgrenzung ist manchmal schwierig. Jedenfalls überschreitet aber der Auftrag, an den Gegner heranzutreten, regelmäßig die Grenzen des Beratungsmandats. Es muss sich also um eine Tätigkeit handeln, die ihre Wirkung nach außen entfaltet.

Wie teuer ist ein Beratungsgespräch beim Anwalt?

Bei einer sogenannten Erstberatung handelt es sich um ein Gespräch, die Beratung muss also mündlich oder telefonisch erfolgen, nicht schriftlich. Die schriftliche Zusammenfassung des Gesprächsergebnisses geht nicht über die Beratung, aber über dieses erste Beratungsgespräch hinaus. Wenn Sie als Mandant, das Gespräch also noch schriftlich zusammengefasst haben möchten, sollten Sie nachfragen welche Kosten auf Sie zukommen können.

Der Gebührentatbestand beginnt – entgegen dem Wortlaut – vor Beginn des Gesprächs.

Beginn ist die Erteilung des Auftrags, verbunden mit der ersten Tätigkeit des Anwalts (zum Beispiel Studium vorab geschickter Akten) und nicht erst, wenn Rat oder Auskunft wenigstes teilweise erteilt sind. Die Beratung ist nicht anders zu behandeln als andere Tätigkeiten. Mit Auftrag und erster Tätigkeit, in der Regel also mit Entgegennahme der Information, beginnt der Gebührentatbestand.

Beratungsgebühr laut § 34 RVG
zwischen 190,00 €
und 250,00 €

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Wie viel kostet eine Scheidung?

Bei einem Scheidungsverfahren entstehen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren.

Beide richten sich zunächst nach dem dreifachen Nettogehalt beider Ehegatten zuzüglich der Anzahl der erworbenen Rentenanwartschaften, pro Anrecht jeweils 10 % vom Verfahrenswert für die Scheidung.

Beispiel: Der Ehemann verdient 2.500,00 € netto, die Ehefrau 1.000,00 € netto, sie haben beide je ein Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung.

2.500,00 € x 3 zzgl. 1.000,00 € x 3 = 10.500,00 € zuzüglich 2 x 10 % hiervon.

Es ergibt sich ein Wert für das Scheidungsverfahren in Höhe von
12.600,00 €

Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich nach diesem Wert aus der Schwarzwälder Gebührentabelle, hier:

1,3 Verfahrensgebühr in Höhe von
785,20 €
1,2 Terminsgebühr in Höhe von
724,80 €
Post- und Telekommunikationspauschale
20,00 €

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer

Rechtsanwaltsgebühren 1.820,70 € brutto
Gerichtsgebühren 534,00 € netto

Neuerdings berücksichtigen die Familiengerichte auch die vermögensrechtliche Position der Eheleute. Hiernach wird in den mündlichen Verhandlungsterminen zur Scheidung von den Richtern und Richterinnen gefragt. Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung des OLG Schleswig, wonach ein Vermögensfreibetrag von 30.000,00 € für jeden Ehegatten angesetzt wird, sodann 10 % von dem übrigen Vermögen Berücksichtigung findet.

Beispiel: Die Ehefrau hat ein halbes Haus, Wert nach Abzug von Verbindlichkeiten 50.000,00 € abzüglich eines schon Vermögens in Höhe von 30.000,00 €, verbleibt 20.000,00 €, hiervon 10 % ergibt 2.000,00 €. Damit erhöht sich der Verfahrenswert für die Scheidung entsprechend des zuerst genannten Beispiels um 2.000,00 € auf:

12.500,00 €

Da nach der Tabelle kein Gebührensprung erfolgt, verbleibt es bei den oben genannten Kosten.

Was kostet es, einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach außen gerichtet, entfaltet immer eine Geschäftsgebühr.

Sofern keine Honorarvereinbarung vorliegt, bemisst sich die anwaltliche Tätigkeit entweder nach Rahmengebühren, die vom Gesetzgeber festgesetzt sind, oder nach Werten, die dem Schreiben inhaltlich zugrunde liegen. Beim Austausch über Sorgerecht oder Umgangsrecht ist beispielsweise eine Rahmengebühr festgelegt, die sich nach einem Wert von 3.000,00 € richtet. Eine Geschäftsgebühr für das Verfassen eines Schreibens würde demnach eine Bruttogebühr in Höhe von 334,75 € auslösen, in der Regel unabhängig, wie viele Schreiben der Anwalt anfertigt.

Bei Unterhaltsangelegenheiten richten sich die Gebühren immer nach dem Jahresunterhaltswert.

Beispiel:

Begehrter Kindesunterhalt 250,00 € monatlich
Jahreswert 3.000,00 €

Die Korrespondenz würde ebenfalls eine Bruttogebühr in Höhe von 334,75 € auslösen.

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