Scheidung und Vermögen

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Scheidung Haus

Was passiert nach der Scheidung mit Ihrer Immobilie?

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Trennen sich zwei Ehepartner, muss neben der emotionalen Seite die Scheidung Vermögensaufteilung vorgenommen werden. Bei Scheidung Vermögen spielt die Zugewinngemeinschaft bei Scheidung eine wichtige Rolle. Denn hier sieht das Scheidungsrecht eine andere Vermögensaufteilung vor als bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft. Wie die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie vorgenommen wird und was mit einem Haus geschieht, das ein Ehepartner schon vor der Eheschließung angeschafft hat, erfahren Sie in dem folgenden Text.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was bedeutet Scheidung Vermögensaufteilung?

Die gesetzlichen Folgen einer Scheidung sind im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Hiernach spielt der Güterstand, in dem sich die Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung befunden haben, eine wichtige Rolle.

Das Bürgerliche Recht kennt neben dem Güterstand der Gütergemeinschaft und dem Güterstand der Gütertrennung die Zugewinngemeinschaft bei Scheidung. Dieser gilt, wenn die Eheleute bei ihrer Hochzeit oder während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen haben, in dem sie die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung als Gütergemeinschaft vereinbart haben. Haben die Eheleute also nichts anderes bei Beginn ihrer Ehe oder während bestehender Ehe durch Ehevertrag geregelt, gelten für sie immer die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1371 fortfolgende BGB, sozusagen automatisch.

Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung kann auf verschiedene Arten erfolgen, abhängig von den individuellen Umständen des Paares und den geltenden Gesetzen. Hier sind einige gängige Methoden:

  1. Vereinbarung der Ehepartner: Die Ehepartner können sich außergerichtlich auf die Aufteilung ihres Vermögens einigen. Sie haben die Möglichkeit, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der sie festlegen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Diese Vereinbarung sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden und kann später vor Gericht vorgelegt werden, um sie rechtskräftig zu machen.
  2. Mediation: Mediation ist ein Prozess, bei dem ein neutraler Vermittler den Ehepartnern hilft, eine Einigung über die Vermögensaufteilung zu erzielen. Der Mediator erleichtert die Kommunikation zwischen den Parteien und hilft ihnen, Kompromisse zu finden. Die endgültige Vereinbarung wird von den Ehepartnern selbst getroffen, jedoch mit Unterstützung des Mediators.
  3. Gerichtliche Entscheidung: Wenn die Ehepartner nicht in der Lage sind, sich auf eine einvernehmliche Aufteilung des Vermögens zu einigen, kann das Gericht eingreifen und eine Entscheidung treffen. Das Gericht berücksichtigt dabei die gesetzlichen Bestimmungen und die oben genannten Faktoren, um eine gerechte Verteilung des Vermögens zu gewährleisten. Jeder Ehepartner hat die Möglichkeit, seine Position vor Gericht darzulegen und Beweise für seinen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte vorzulegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufteilung des Vermögens nicht zwangsläufig eine gleichmäßige Teilung bedeutet. Vielmehr wird das Vermögen in der Regel auf eine Weise aufgeteilt, die den individuellen Umständen und Beiträgen der Ehepartner Rechnung trägt. Das Ziel ist es, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Umständen beider Parteien entspricht.

Es ist ratsam, während des Scheidungsprozesses rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um sicherzustellen, dass die Interessen und Rechte jedes Ehepartners angemessen berücksichtigt werden. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, den Prozess zu navigieren, die Optionen zu verstehen und eine Lösung zu finden, die den individuellen Umständen am besten entspricht.

Wie erfolgt die Vermögensaufteilung, wenn Zugewinngemeinschaft bei Scheidung vereinbart wurde?

Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich des der Ehe erworbenen Vermögens. Er dient dazu, alles zu teilen, was an Vermögen während der Ehezeit hinzugekommen ist. Dies funktioniert so: es wird bei jedem Ehegatten einzeln das zum Ende der Ehe an einem Stichtag vorhandene Vermögen festgestellt und hiervon das bei der Eheschließung (Stichtag der standesamtlichen Hochzeit) schon vorhandene Vermögen in Abzug gebracht. Was übrig bleibt, ist der Zugewinn. Hierbei gelten besondere Regeln für Schenkungen und Erbschaften, die als privilegierter Erwerb immer dem Anfangsvermögen zum Tag der standesamtlichen Hochzeit gerechnet werden. In jedem Fall sollte eine Fachanwältin für Familienrecht zur Beratung herangezogen werden.

Wie hoch der Zugewinnausgleich ist, ermittelt sich also durch Vergleich des Endvermögens mit dem Vermögen, das bei der Eheschließung für beide Ehepartner bestand. Der Ehegatte, der mehr hinzugewonnen hat, muss nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Hälfte des Zugewinns an seinen Ex-Ehepartner abgeben.

Zu den im Aktivvermögen zu berücksichtigenden Positionen gehören natürlich auch Verbindlichkeiten auf der Passivseite, die Bestreitensfalle zu belegen sind.

Seit dem 1. September 2009 werden auch Schulden als Vermögenszuwachs berücksichtigt, die ein Ehepartner bei Eheschließung hatte und in der Ehe abtragen konnte.

Entscheidender Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und damit für die Bezifferung von Zugewinnausgleichsansprüchen ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten. Manch einer nutzt hier das sogenannte Trennungsjahr, um vor Bekanntgabe des 2. Stichtages Vermögen zu verschieben, damit dieses nicht mehr am Zugewinnausgleich teilhat. Bei der Gefahr einer derartigen loyalen Vermögensverschiebung muss dann der unredliche Ehegatte auch Auskunft zum Vermögen zum Tag der Trennung erteilen, um so zu erreichen, dass eine reale Berechnung möglich ist. Sofern solche Handlungen, die in eine loyale Vermögensverschiebung münden, zu befürchten sind, kann dem mit dem neuen Recht durch die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleiches entgegengewirkt werden. Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist dann schon die Zustellung des Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.

Entschließt sich ein Ehepartner dazu, sein Vermögen nach der Trennung und vor dem zugestellten Scheidungsantrag auf eine außenstehende Person zu übertragen, schiebt das bürgerliche Recht ihm einen Riegel vor. Auch hier kommt die Zugewinngemeinschaft bei Scheidung zur Anwendung. Das Vermögen wird nach dem deutschen Scheidungsrecht so behandelt, als hätte es dem übertragenden Ehepartner bei der Scheidung noch gehört.

Wohnten die Eheleute während der Ehe in einer gemeinsam angeschafften Immobilie, muss hinsichtlich der Zugewinngemeinschaft bei Scheidung das Folgende bedacht werden: Ein Zugewinnausgleich ist laut dem Gesetz nur in Geld möglich. Um den Zugewinnausgleich aus einer gemeinsam angeschafften Immobilie zu erhalten, ist es z. B. möglich, dass die Ehepartner das Haus verkaufen und der Kaufpreis hälftig aufgeteilt wird. Bleibt ein Ehepartner in dem Haus wohnen, ist zu ermitteln, in welcher Höhe der andere Ehepartner ausgezahlt wird. Gehen aus der Ehe Kinder hervor, ist es möglich, die Immobilie auf Sohn und Tochter zu übertragen.

Vermögensaufteilung und Zugewinngemeinschaft – Was ist das?

Die Zugewinngemeinschaft ist ein gesetzlicher Güterstand, der in vielen deutschen Bundesländern automatisch entsteht, wenn ein Ehepaar ohne Ehevertrag heiratet. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um das gesetzliche Güterrecht, das die Regelungen zur Vermögensaufteilung während einer Scheidung vorsieht.

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner sein individuelles Vermögen, das er vor der Ehe besessen hat oder während der Ehe durch Schenkung oder Erbschaft erhalten hat. Während der Ehezeit erwirtschaftetes Vermögen wird in den sogenannten Zugewinn einbezogen.

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines Ehepartners. Das Anfangsvermögen umfasst das Vermögen, das jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Das Endvermögen ist das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Beendigung der Zugewinngemeinschaft, also der Scheidung, vorhanden ist.

Bei der Vermögensaufteilung in der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn jedes Ehepartners berechnet. Der Ehepartner mit dem niedrigeren Zugewinn hat gegenüber dem anderen Ehepartner einen Ausgleichsanspruch auf die Hälfte der Differenz der Zugewinne. Dies bedeutet, dass der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn dem anderen Ehepartner die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen ausgleichen muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugewinnausgleich erst im Falle einer Scheidung oder der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag relevant wird. Während der Ehezeit haben die Ehepartner individuelle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen und behalten die alleinige Eigentümerschaft an ihrem jeweiligen Vermögen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Zugewinngemeinschaft, wie zum Beispiel den Güterstand der Gütertrennung, bei dem Vermögen und Schulden während der gesamten Ehezeit getrennt bleiben. Um von den gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft abzuweichen oder bestimmte Vereinbarungen zu treffen, können Ehepaare einen Ehevertrag abschließen, der individuellere Regelungen zur Vermögensaufteilung festlegt.

Es ist ratsam, während einer Ehe rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um die individuellen Umstände und die besten Möglichkeiten zur Vermögensaufteilung zu verstehen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die Optionen zu erläutern, den Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass die Vermögensaufteilung fair und gerecht ist.

Was geschieht mit einem Haus, das nur einem Ehepartner gehört?

Hat nur ein Ehepartner die Immobilie während der Ehe angeschafft, bedeutet dies für die Zugewinngemeinschaft bei Scheidung, dass der Zugewinn über den Verkehrswert der Immobilie ausgeglichen wird.

Wenn ein Haus oder eine Immobilie während der Ehe nur einem Partner gehört und es zu einer Scheidung kommt, kann die Aufteilung dieser Immobilie ein komplexer Aspekt sein. In der Regel gibt es verschiedene Szenarien, wie damit umgegangen werden kann:

  1. Ausgleichszahlung: Wenn das Haus nur einem Ehepartner gehört, kann der andere Ehepartner möglicherweise einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Dies kann bedeuten, dass der Eigentümer des Hauses dem anderen Ehepartner den Wert seines Anteils am Haus auszahlen muss, um eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten. Der genaue Betrag kann durch Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden.
  2. Zugewinnausgleich: Wenn das Haus während der Ehe erheblich an Wert gewonnen hat, kann der Wertzuwachs als Teil des Zugewinns betrachtet werden. In diesem Fall kann der Ehepartner, dem das Haus gehört, möglicherweise verpflichtet sein, dem anderen Ehepartner den Zugewinnanteil auszugleichen. Dies kann entweder durch Auszahlung eines Geldbetrags oder durch eine andere Vereinbarung erfolgen.
  3. Verkauf des Hauses: Eine weitere Option besteht darin, das Haus zu verkaufen und den Erlös fair zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann eine praktische Lösung sein, insbesondere wenn keiner der Ehepartner das Haus alleine übernehmen kann oder möchte.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Regelungen zur Aufteilung des Hauses von den geltenden Gesetzen und den individuellen Umständen abhängen können. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um die besten Optionen zu verstehen und den Prozess der Vermögensaufteilung effektiv zu gestalten.

In jedem Fall ist es wichtig, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Umständen beider Ehepartner Rechnung trägt. Der Prozess kann komplex sein, und die Unterstützung eines Anwalts kann helfen, die Interessen beider Parteien zu wahren und eine Lösung zu finden, mit der beide zufrieden sind.

Was passiert mit dem Haus nach der Scheidung, wenn das nur einem Partner angehört?

Wenn ein Haus oder eine Immobilie während der Ehe nur einem Partner gehört und es zu einer Scheidung kommt, kann die Aufteilung dieser Immobilie ein komplexer Aspekt sein. In der Regel gibt es verschiedene Szenarien, wie damit umgegangen werden kann:

  1. Ausgleichszahlung: Wenn das Haus nur einem Ehepartner gehört, kann der andere Ehepartner möglicherweise einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Dies kann bedeuten, dass der Eigentümer des Hauses dem anderen Ehepartner den Wert seines Anteils am Haus auszahlen muss, um eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten. Der genaue Betrag kann durch Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden.
  2. Zugewinnausgleich: Wenn das Haus während der Ehe erheblich an Wert gewonnen hat, kann der Wertzuwachs als Teil des Zugewinns betrachtet werden. In diesem Fall kann der Ehepartner, dem das Haus gehört, möglicherweise verpflichtet sein, dem anderen Ehepartner den Zugewinnanteil auszugleichen. Dies kann entweder durch Auszahlung eines Geldbetrags oder durch eine andere Vereinbarung erfolgen.
  3. Verkauf des Hauses: Eine weitere Option besteht darin, das Haus zu verkaufen und den Erlös fair zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dies kann eine praktische Lösung sein, insbesondere wenn keiner der Ehepartner das Haus alleine übernehmen kann oder möchte.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Regelungen zur Aufteilung des Hauses von den geltenden Gesetzen und den individuellen Umständen abhängen können. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um die besten Optionen zu verstehen und den Prozess der Vermögensaufteilung effektiv zu gestalten.

In jedem Fall ist es wichtig, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Umständen beider Ehepartner Rechnung trägt. Der Prozess kann komplex sein, und die Unterstützung eines Anwalts kann helfen, die Interessen beider Parteien zu wahren und eine Lösung zu finden, mit der beide zufrieden sind.

Wann verjährt der Zugewinnausgleich bei Scheidung?

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt drei Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung. Dies ist der Fall, wenn der Scheidungsbeschluss zugestellt wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist.

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und möchten wissen, wie die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung abläuft oder welche Rolle die Zugewinngemeinschaft bei Scheidung hat?

Unsere Kanzlei ist für Sie da und berät Sie gerne umfassend zu allen wichtigen Punkten. Gerne unterstützen wir Sie z. B., wenn Sie den Zugewinnausgleich beantragen möchten.

Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich kann verjähren. Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleich drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Ehepartner Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hatte.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Zugewinngemeinschaft endet, also zum Zeitpunkt der Scheidung oder der Aufhebung des Güterstands. Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht also nicht sofort bei Eintritt der Ehekrise, sondern erst mit der Auflösung der Ehe oder dem Ende der Zugewinngemeinschaft.

Es gibt jedoch auch bestimmte Situationen, in denen die Verjährungsfrist ausgesetzt oder gehemmt werden kann, zum Beispiel wenn ein Ehepartner arglistig über den Zugewinn getäuscht wurde oder wenn während der Ehe ein Rechtsstreit über den Zugewinnausgleich anhängig war. In solchen Fällen kann die Verjährung vorübergehend gestoppt oder unterbrochen werden.

Es ist ratsam, im Falle einer Trennung oder Scheidung rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen, um die individuellen Umstände zu bewerten und den Zugewinnausgleichsanspruch rechtzeitig geltend zu machen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Fristen einzuhalten und sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche angemessen berücksichtigt werden.