Eheannullierung: Voraussetzungen der Scheidung:
Eine Scheidung ist nur möglich, wenn die Ehe als gescheitert angesehen wird. Das Scheitern wird angenommen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Oder jedenfalls dann, wenn sie schon seit drei Jahren getrennt leben.
Dass die Ehe rechtmäßig geschlossen wurde, wird bei einer Scheidung nicht in Frage gestellt.
Voraussetzungen der Aufhebung:
Die Annullierung bzw. Aufhebung ist nur innerhalb eines Jahres nach Eheschließung möglich. Außerdem muss einer der unten genannten Aufhebungsgründe vorliegen.
Eine Aufhebung ist dann sinnvoll, wenn die Ehe unter Umständen geschlossen wurde, unter denen sie eigentlich nicht hätte geschlossen werden dürfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Eheverbot vorlag.