Das Wichtigste im Überblick

Wenn sich Ehepartner trennen, hängen viele finanzielle Auseinandersetzungen daran. Auch die gemeinsam bewohnte Wohnung kann zum Streitthema werden. Wie geht es mit dem Mietvertrag nach einer Trennung weiter? Wer muss ausziehen? Wer zahlt die Miete? Wie kommt man aus dem Vertrag heraus? Kann der ausziehende Ehepartner Ersatz für die weitergezahlte Miete fordern? Können der Vermieter oder Ehepartner den Mietvertrag bei einer Trennung kündigen oder nachträglich ändern? Das Thema wird nachfolgend umfassend erörtert.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Scheidung – wie kommt man aus dem Mietvertrag?

Eine Trennung ist für beide Partner belastend. Es gilt, vieles zu klären, wie die gemeinsame Mietwohnung. Nicht selten endet dies in Streit. In der Regel zieht einer aus. Doch inwiefern müssen die Partner für den Mietvertrag einstehen? Sich bei einer Trennung davon zu entbinden, dies muss schriftlich festgehalten sowie mit dem Expartner und Vermieter vereinbart werden. Es gilt, den Vertrag auf eine Person umzustellen. Einer Änderung müssen stets alle drei Beteiligten zustimmen. Die Entlassung eines Mieters führt dazu, dass der verbleibende Partner nun allein sämtliche Rechtsverpflichtungen des Mietvertrages trägt. Das gilt nicht nur für die Zahlung der Miete, sondern auch für Schönheitsreparaturen bei einem späteren Auszug oder Beschädigungen, die während der gemeinsamen Mietzeit in der Wohnung entstanden sind.

Gemeinsamer Mietvertrag, einer zieht aus – wem gehört die Mietwohnung nach der Scheidung?

Sind beide Partner im Mietvertrag eingetragen, haben sie dem Vermieter gegenüber auch Pflichten, wie die monatliche Bezahlung der Miete und Einhaltung der Kündigungsfrist. In dem Fall muss geklärt werden, wer die Wohnung behält und wer auszieht. Oft können sich beide einigen. Dies muss dann mit dem Vermieter besprochen und der Mietvertrag nach der Trennung abgeändert werden. Anders verhält es sich, wenn nur einer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Der andere kann in dem Fall ausziehen und muss keine Zahlungen mehr leisten.

Kann der ausgezogene Ehegatte Ersatz für weitergezahlte Miete fordern?

Wird ein Partner vom Vermieter auf die Zahlung der gesamten Miete oder anderer Kosten in Anspruch genommen, ist er gegenüber dem Ex-Partner oftmals für einen Ausgleich berechtigt. Der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich lässt sich auch vor Gericht durchsetzen. Ehepartner, die einen Mietvertrag zusammen unterschrieben haben, sind Gesamtschuldner und haften im Zweifelsfall jeweils zur Hälfte. Der Ehegatte, der demzufolge mehr als 50 Prozent der Miete zahlt, kann vom Partner fordern, dies zu ersetzen. Auch wer aus der Wohnung ausgezogen ist, haftet im Zweifelsfalle für die Miete. Es ist ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

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Wer zahlt die Miete bei einer Scheidung?

Wenn beide Ehepartner als Mieter eingetragen sind, ändert die Trennung zunächst nichts am Mietvertrag. Wer auszieht, ist nicht automatisch vom Vertrag entbunden. Es ist jedoch möglich, sich zu einigen. Ist derjenige, der in der Wohnung verbleibt, dazu bereit, die Miete allein weiter zu bezahlen, ist der Ex-Partner davon befreit. Man sollte den Vermieter bitten, ihn aus dem Vertrag zu streichen. Geschieht dies nicht, haftet er gesamtschuldnerisch ebenfalls.

Kann der Vermieter den Mietvertrag bei einer Trennung einfach kündigen?

Mit der Entlassung eines Ehepartners als Mieter aus dem Vertrag ist das Mietverhältnis für diesen beendet. Rechtlich gesehen ist es eine Aufhebungsvereinbarung. Wenn sich beide einig sind, kann diese mit dem Vermieter geschlossen werden. Doch es ist auch möglich, dass er nicht einverstanden ist, da er zukünftig nur noch einen Schuldner hat. So ist der Vermieter nicht zur Abänderung des Vertrags verpflichtet und kann ihn theoretisch auch kündigen.

Kann ein Ehepartner alleine die Wohnung bzw. den Mietvertrag nach der Trennung kündigen?

Eine Einzelkündigung ist nicht möglich, denn einen gemeinsamen Mietvertrag können nur alle Mieter gemeinsam kündigen. Dies muss schriftlich erfolgen und von beiden Ehepartnern unterschrieben werden. Für die Person, die in der Mietwohnung bleiben möchte, wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Doch Achtung: Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen. Oft fordert er neue Konditionen, wie eine höhere Miete. Es ist empfehlenswert, sich vom Anwalt beraten und unterstützen zu lassen.

Was tun, wenn ein Mieter auszieht?

Häufig schließen Eheleute oder Paare einen gemeinsamen Mietvertrag ab. Möchte nur einer ausziehen, funktioniert dies lediglich durch einen Aufhebungsvertrag, dem der Vermieter zustimmen muss. Der alleinige Auszug ändert nichts am Mietvertrag nach der Trennung, da es nicht relevant ist, ob er noch in der Wohnung lebt. Er haftet demnach weiterhin für Miete und Zusatzkosten.

Kann ein Mietvertrag nach einer Trennung nachträglich geändert werden?

Um einen Mieter von den Pflichten zu entbinden, muss ein geänderter Vertrag geschlossen werden. Grundsätzlich ist dies möglich, wenn den Änderungen alle Parteien zustimmen: die Mieter und der Vermieter.

Fazit

Nach einer Scheidung fragen sich beide Partner oft, was mit dem Mietvertrag nach der Trennung passiert. Es ist empfehlenswert, gemeinsam den Vermieter aufzusuchen, nachdem man sich einig wurde. Stimmt er dem veränderten Vertragsverhältnis zu, wird der ausziehende Ehegatte aus der Haftung entlassen. Nur der Auszug allein reicht nicht. Bei Uneinigkeiten oder Zweifeln ist es stets sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bezüglich der Mietwohnung sind Probleme bei einer Trennung nicht ungewöhnlich. Es ist ratsam, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.