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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Frauke Keller Fachanwältin für Familienrecht in Kiel beantwortet Ihre Fragen

Nach einer Trennung oder Scheidung kann es dazu kommen, dass der Ex-Partner Unterhalt dem andern gegenüber verlangen kann oder selbst Unterhalt zahlen muss. Grundsätzlich wird zwischen  Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt (oder nachehelicher Unterhalt genannt) unterschieden.

Während Trennungsunterhalt gegebenenfalls in dem Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung anfallen kann, ist nachehelicher Unterhalt erst ab Rechtskraft der Scheidung dem ehemaligen Ehegatten zu bezahlen. Fragen Sie den Scheidungsanwalt und Anwalt Familienrecht Kiel.

Es gilt weiterhin zu klären ob Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Ehegatten besteht wenn Sie gemeinsame Kinder aus der Ehe haben. Informationen findet man natürlich auch im BGB aber eine individuelle Rechtsberatung ist hier durchaus angebracht, um Ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt usw. dem Unterhaltspflichtigen gegenüber zu klären.

Muss ich schon vor der Scheidung Unterhalt an den Ex-Partner zahlen? Oder kann ich selbst Unterhalt von meiner Ex oder  meinem Ex verlangen?

Schon während der Trennung kann es sein, dass Sie Unterhalt an den Ex oder Unterhalt an die Ex zahlen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Ex-Partner nicht selbstständig für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.

Anspruchsgrundlage für den Unterhalt eines getrennt lebenden Ehegatten ist § 1361 BGB.

Anspruchsvoraussetzungen für den Trennungsunterhalt sind:

  • bestehende Ehe und Getrenntleben

darüber hinaus folgt auch der Trennungsunterhalt dem Prüfungsschema jeden Unterhaltsanspruchs, nämlich

  • Anspruchsgrundlage,
  • Bedarf ( = Anteil des Berechtigten an der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden und unterhaltsrechtlich relevanten finanziellen Mittel)
  • Bedürftigkeit ( = derjenige Teil des Bedarfs, den der Berechtigte nicht selber decken kann),
  • Leistungsfähigkeit ( = finanzielle Mittel, die Wehrpflichtige zur Verfügung stellen kann, ohne seinen eigenen Selbstbehalt zu gefährden, wobei der Selbstbehalt des Verpflichteten seit dem 1. Januar 2020 bei 1280,00 € liegt).

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Berechtigten, also nebst Aufwendungen für den Lebensbedarf (Wohnen, alltägliche Lebenshaltung, Freizeit, Kultur, Urlaub, Versicherungen, Kleidung, Medien, Mobilität, etc.), auch Krankheits- und Altersvorsorge

die Höhe (der Anspruch auf) Ehegattenunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen die in der Ehe bestanden und ob es gemeinsame Kinder mit dem Ehegatten gibt. Mit einem Rechner würden sich die Summen aber nicht genau berechnen lassen, die Summe in Euro ist immer individuell.

Wie viel Unterhalt der Ehefrau oder Unterhalt dem Ehemann gegenüber steht mir nach der Trennung zu?

Wie kann ich die Höhe des Trennungsunterhalts berechnen?

Eherpaar liest Scheidungsfolgenvereinbarung

Wie hoch Unterhalt für die Ehefrau oder für den Ehemann ausfällt ist unterschiedlich.

Die des Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Der bedürftige Ehepartner soll so viel Unterhalt erhalten, um den Lebensstandard in der Zeit der Ehe auch nach der Trennung beibehalten zu können. Es gibt jedoch keine einheitliche Berechnung zur Höhe des zu zahlenden Unterhalts. Die Gerichte orientieren sich an den Vorgaben ihrer Oberlandesgerichte. Grundsätzlich soll jedem Ehegatten die Hälfte des verfügbaren Grundeinkommens zustehen. Bei der Berechnung des Unterhalts wird unterschieden, ob der Unterhaltsempfänger über ein eignes Einkommen verfügt oder nicht.

  • Wenn der Unterhaltsempfänger kein eigenes Einkommen hat:

Auch wenn ein Partner nicht über ein eigenes Einkommen verfügt, steht ihm ungefähr die Hälfte des unterhaltsrelevanten Einkommens des Ex-Partners zu. Es kommt auch auf die Erwerbstätigkeit an. Der erwerbstätige Partner erhält allerdings einen Bonus in Höhe eines Siebtels des Gesamteinkommens. Sodass er mehr als die Hälfte seines Einkommens behalten darf.

Der Unterhaltspflichtige erhält 4/7 des verfügbaren unterhaltsrelevanten Einkommens und der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 des Einkommens.

  • Wenn der Unterhaltsempfänger selbst erwerbstätig ist:

Wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind, dann hängt die Höhe des Unterhaltsanspruches (Anspruch auf Ehegattenunterhalt) des Ex-Partners von der Einkommensdifferenz zwischen dem/der unterhaltspflichtigen Ehemann / Ehefrau ab. Grundlage der Berechnung ist jeweils das unterhaltsrelevante bzw. bereinigte Einkommen der beiden Ehepartner. Der Unterhaltsanspruch des Bedürftigen beläuft sich auf 3/7 des Differenzbetrags der beiden bereinigten Einkommen.

Der Unterhaltspflichtige erhält 4/7 des Differenzbetrags der beiden unterhaltsrelevanten Einkommen und der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 des Differenzbetrags. Sie können sich auch das BGB dazu zu Rate ziehen, die Informationen finden Sie von §§ 1569 bis 1586b BGB.

Wie wird das bereinigte Nettoeinkommen berechnet?

Anders als beim Kindesunterhalt gibt es für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens für die Ehegatten keinen einheitlichen Schlüssel wie zum Beispiel die Düsseldorfer Tabelle bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Die Gerichte orientieren sich an den Vorgaben ihrer Oberlandesgerichte.

Basis der Berechnung ist das tatsächliche Nettoeinkommen der Eheleute im Jahr vor der Trennung also aus der Zeit der Ehe. Dazu zählen Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapital, Steuererstattungen und Steuernachzahlungen. Bei Selbständigen wird ein Zeitraum von drei Jahren zur Bemessung des tatsächlichen Einkommens angesetzt, um Einkommensschwankungen zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens werden bestimmte Abzüge berücksichtigt. So werden zum Beispiel berufsbedingte Aufwendungen und Fahrtkosten, Kosten für eine Altersvorsorge, Kosten für die Krankenversicherung oder Sozialversicherung, sowie eventuelle Unterhaltszahlung an gemeinsame Kinder (Kindesunterhalt) oder ein eventueller Wohnvorteil von dem tatsächlichen Einkommen abgezogen.

Das unterhaltsrelevante Einkommen setzt sich aus dem folgenden zusammen:

  • Die tatsächlichen Einkünfte

  • Der Wohnvorteil einer selbstgenutzten Immobilie

  • Fiktive theoretische Einkünfte

  • Anrechnungsfreies Einkommen in Euro

  • Abzüge vom Einkommen

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Was muss ich tun, um Unterhalt von meiner Ex oder meinem Ex zu bekommen?

Um Unterhaltszahlung von dem Ex oder dem Ex zu erhalten, müssen sie ihren Anspruch auf Unterhalt geltend machen. Fordern Sie den Ex-Partner  zunächst schriftlich (nachweislich) dazu auf, seine Einkünfte darzulegen und setzen Sie ihn mit einem solchen Schreiben in Verzug.

Wenn Sie nicht wissen wie viel Unterhalt ihnen zusteht, fordern Sie zunächst eine Auskunft über die Einkünfte des Ehegatten an.
Ein Anwalt kann sie dann beraten, wie viel Unterhalt Sie verlangen sollten.

Ehegattenunterhalt: Wie lange bekomme ich den Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dabei ist egal, ob die Ex-Partner sehr lange getrennt leben ohne sich scheiden zu lassen oder nur das Trennungsjahr abwarten.

Wenn sich bestimmte Umstände ändern kann es sein, dass der Unterhaltsbedürftige keinen Trennungsunterhalt mehr vom Unterhaltspflichtigen verlangen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich beim unterhaltsbedürftigen Ex-Partner eine Erwerbstätigkeit einstellt und er mittlerweile selbst genug verdient, um seinen Unterhalt zu decken. Das gleiche gilt, wenn er durch eigene Berufstätigkeit ein ebenso hohes Einkommen erzielen könnte, wie der unterhaltspflichtige Ehegatte. Wenn der Unterhaltsberechtigte mittlerweile eine neue Lebensgemeinschaft oder Ehe eingegangen ist, die sich verfestigt hat,  kann er auch keinen Euro Trennungsunterhalt mehr geltend machen. Schließlich kann die Ex oder der Ex  keinen Unterhalt verlangen, wenn er sich einer schweren Straftat gegen den anderen Ehegatten schuldig gemacht hat, da sie oder er den Unterhaltsanspruch verwirkt hat.

Wann der Trennungsunterhalt nicht mehr verlangt werden kann:

  • Wenn der Bedürftige selbst genug verdient, um seinen Unterhalt zu decken.

  • Wenn der Bedürftige seinen Unterhalt mit einer eigenen Berufstätigkeit selbst decken könnte.

  • Wenn der Bedürftige ich einer neuen Partnerschaft lebt.

  • Wenn sich der Bedürftige einer schweren Straftat gegen den Ex-Partner schuldig gemacht hat.

Was passiert nach der Scheidung? Gibt es einen Unterhalt für die Ehefrau oder einen Unterhalt für den Ehemann bei Scheidung?

Muss ich meiner Ex-Frau oder meinem Ex-Mann Ehegattenunterhalt zahlen?

Auch nach rechtskräftiger Scheidung kann es sein, dass Sie der Ex-Frau oder dem Ex-Mann gegenüber Ehegattenunterhalt zahlen müssen. Grundsätzlich gilt nach der Scheidung der Ehe jedoch das Prinzip der Eigenverantwortung, § 1569 BGB.

Das bedeutet, dass zunächst jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt aufkommen muss.

Wenn die Ex-Frau oder der Ex-Mann allerdings nicht selbst für ihren oder seinen Unterhalt aufkommen können, dann muss der jeweilige geschiedene Partner finanzielle Unterstützung (in Euro) leisten. Dies gilt natürlich nur, wenn der Ex-Partner leistungsfähig ist. Der Unterhalt nach der Scheidung heißt Ehegattenunterhalt bzw. auch nachehelicher Ehegattenunterhalt.

Ein Ehegatte kann zum Beispiel nachehelichen Ehegattenunterhalt vom Unterhaltspflichtigen einfordern, wenn er für die Betreuung der gemeinsamen Kinder zuständig ist und deshalb nicht arbeiten kann (Stichwort: Betreuungsunterhalt). Weitere Gründe sind das Alter, eine schwere Krankheit oder Gebrechen, Erwerbslosigkeit, Aufstockung des eigenen Einkommens oder  Ausbildungsunterhalt.

Voraussetzungen für einen nachehelichen Ehegattenunterhalt:

  • Bedürftigkeit
  • Leistungsfähigkeit
  • Ehe und Scheidung

Wann kann ich nachehelichen Ehegattenunterhalt verlangen?

  • Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes
  • Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
  • Unterhalt zur Aufstockung des Lebensunterhaltes
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Unterhalt wegen Alters
  • Ausbildungsunterhalt

Wie wird der nacheheliche Ehegattenunterhalt berechnet?

Gibt es einen Rechner für den Unterhalt? Wie Sie den nachehelichen Unterhalt bei Scheidung berechnen können, erfahren Sie hier. Wie beim Trennungsunterhalt ist auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt das bereinigte Netto-Einkommen Grundlage der Berechnung. Auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt erhält der erwerbslose Bedürftige Ex-Partner drei Siebtel des bereinigten Nettoeinkommens. Dem zahlenden Partner verbeiben 4/7 des bereinigten Netto-Einkommens.

Wie lange kann ich nachehelichen Ehegattenunterhalt verlangen?

Wie lange muss ich meiner Ex oder meinem Ex nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen?

Es gibt keine einheitliche Regelung dazu, wie lange der nacheheliche Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss. Das Gericht begrenzt die Dauer und die Höhe bei der Scheidung, sofern der berechtigte Ehepartner Unterhalt dem Scheidungsverfahren bei dem Familiengericht anhängig gemacht hat.

Es ist also mitnichten so, dass das Familiengericht von sich aus einen Unterhaltsanspruch bescheidet.

Für die Unterhaltsbegrenzung ist grundsätzlich entscheidend, ob der unterhaltsberechtigte Partner ehebedingte Nachteile erlitten hat. Zum Beispiel wenn Sie ein Kind haben. Solche ehebedingten Nachteile liegen zum Beispiel vor, wenn der Partner zugunsten der Kinderbetreuung weniger gearbeitet hat. Auch die Dauer der Ehe ist für die Begrenzung des Unterhalts entscheidend. Wie lange der Anspruch auf ehelichen Unterhalt besteht, hängt letztendlich vom Einzelfall ab. Sofern unterhaltsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen, herrscht Anwaltszwang. Bevor ein Partner vermeintliche Ansprüche geltend macht, sollte er sich dringend von einer Fachanwältin für Familienrecht zuvor beraten lassen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir.

Frauke Keller, Fachanwalt für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin