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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Namensänderung Kind: Eine der wichtigsten und grundsätzlich der schönsten Aufgaben einer werdenden Familie ist die Wahl des Namens für das eigene Kind.

Aber was ist eigentlich erlaubt?

Welche Vornamen werden vom Standesamt akzeptiert?

Wie ist das mit dem Nachnamen des Kindes?

Viele Fragen, die so einfach gar nicht zu beantworten sind. Um die richtige Antwort zu finden, ist die individuelle Situation der Familie maßgeblich. Details wie eine erneute Heirat nach einer Scheidung, die Namensänderung von unehelichen Kindern oder eine Adoption sind dabei erheblich.

Namensänderung Kind : Welchen Vornamen darf ich meinem Kind geben?

Grundsätzlich ist die Wahl des Vornamens eigentlich gar nicht so schwer. Über den Vornamen muss das Geschlecht des Kindes abgeleitet werden können. Der Name „Paul“ für die geborene Tochter wird das Standesamt wohl eher nicht genehmigen. In einem anderen Fall ging die Fußballliebe eines Mannes wohl zu weit: Da wollte ein Kindsvater vor dem Standesamt den Namen des Lieblingsvereins durchsetzen. Die Gerichte entschieden natürlich dagegen.

Der Name des Kindes darf dabei nämlich nicht willkürlich, in irgendeiner Weise unverständlich oder gar ungeeignet erscheinen. Sie sehen, prinzipiell können Sie bei der Festlegung des Vornamens gar nicht so viel falsch machen. In einigen Fällen, in denen Ihnen ein vielleicht exotisch wirkender Name am Herzen liegt, sollten wir im Vorfeld die Möglichkeiten vor dem Standesamt abklären. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf!

Namensänderung Kind: Darf der Nachname meines Kindes geändert werden?

Bei der Wahl des Nachnamens fangen dann aber schon die Schwierigkeiten an: Haben beide Eltern den gleichen Ehenamen, erhält das Kind diesen als Familiennamen eingetragen. Führen beide Eltern einen Doppelnamen oder einen unterschiedlichen Ehenamen, dann haben die Sorgeberechtigten wieder die Entscheidungsgewalt. Üben beide Eltern die gemeinsame Sorge über das Kind aus, heiraten aber erst nach einigen Jahren nach der Geburt und ändern darauf Ihren Ehenamen, wird der Geburtsname des Kindes in der Geburtsurkunde verändert.

Noch komplizierter wird es, wenn die Ehe der Eltern, aus dem das Kind hervorging, geschieden wird und ein Elternteil einen neuen Nachnamen erhält. Dann ist die Änderung des Geburtsnamens des Kindes unter Umständen möglich. Dies setzt aber das Einverständnis des anderen Elternteils voraus, wo meiner Erfahrung nach dann die Probleme liegen. Ein für junge Paare kaum zu überwindendes Problem: Der Partner wünscht sich einen anderen Nachnamen für das Kind und es kommt in Folge dessen zum Streit. Hier helfe und unterstütze ich die Paare über meine anwaltliche Tätigkeit, eine Einigung und Lösung zu finden. Auch bei Kindern in homosexuellen Ehen ist ein hoher Beratungsbedarf gegeben. Hier gibt es wegen der Neuregelungen im Gesetz immer noch große Fallstricke, in denen die junge Familie hineinfallen kann.

Ich finde, die schönste Aufgabe der Eltern, mit der Namenswahl auch ein Stück Identität in das eigene Kind zu legen, soll die schönste Aufgabe der Eltern bleiben! Ich stehe Ihnen zur anwaltlichen Begleitung bei dieser Aufgabe gerne zur Seite.

Meine Kanzlei für das Einzugsgebiet Kiel hat für Ihre Rechtsfragen und Problemsituationen immer eine offene Tür.