In der Coronakrise Kontakt zum Scheidungsanwalt aufnehmen

Fachkanzlei auch während der Corona-Krise erreichbar

Viele Scheidungswillige befürchten, dass durch die Folgen der Lockdowns ein Scheidungsanwalt nicht in gewohnter Weise für sie erreichbar sind. Diese Bedenken sind komplett überflüssig. Unsere Fachkanzlei für Familienrecht in Kiel ist auch während der Corona-Krise in vollem Umfang für Sie da! Allerdings müssen wir uns genau wie Sie an einige Vorgaben zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 halten.

Kostenlose Ersteinschätzung! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was läuft beim Scheidungsanwalt aktuell anders als sonst?

Eine gute Nachricht haben wir als ersten Punkt für Sie. Bei unserem Scheidungsanwalt Kiel können Sie bei Bedarf trotz aller Einschränkungen sehr kurzfristig einen Termin für eine anwaltliche Beratung bekommen. Unsere Kanzlei ist während der Geschäftszeiten besetzt, sodass die Terminvereinbarung unbürokratisch und schnell per Telefon möglich ist. Wir planen aktuell vorsorglich größere Abstände zwischen den einzelnen Terminen ein. Damit möchten wir zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr verhindern, dass sich Mandanten in unserer Kanzlei für Familienrecht begegnen. Außerdem verschafft uns das die notwenige Zeit zum gründlichen Lüften der Räume. Wir achten auf die Einhaltung der Mindestabstände zwischen den Teilnehmern der Beratungsgespräche. In der Kanzlei gilt aktuell eine generelle Maskenpflicht. Außerdem sind wir dazu gezwungen, eine Besucherliste zu führen, damit das Gesundheitsamt im Falle einer Ansteckung die Infektionskette nachvollziehen kann.

Ausgangsbeschränkungen und Termine beim Scheidungsanwalt

Einige Bundesländer haben strikte Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verhängt. Viele Mandanten stehen deshalb vor der Frage, ob ein Besuch beim Scheidungsanwalt eine der zulässigen Ausnahmen darstellt. Mit Blick auf die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ist das der Fall, solange es keine generellen Ausgangsverbote gibt. Anders ist die Sachlage bei einer Quarantäne aufgrund einer Coronaerkrankung oder einer Vorsorgequarantäne bis zum Vorliegen der Testergebnisse. In diesen Fällen dürfen Sie Ihre Wohnung auch nicht für Beratungstermine bei einem Scheidungsanwalt verlassen. Bitte informieren Sie uns sofort darüber! Nur so können wir schauen, ob eventuell eine Fristverlängerung beim zuständigen Familiengericht beantragt werden muss. In besonders eilbedürftigen Angelegenheiten (beispielweise bei Gewaltsschutzverfahren, Wohnungszuweisungsverfahren oder Kindschaftssachen) gibt es alternativ die Möglichkeit einer telefonischen Beratung.

Haben die Lockdowns Auswirkungen auf den Ablauf der Scheidung?

Die Aufrechterhaltung der Rechtspflege gehört zu den systemrelevanten Bereichen. Das heißt, die Gerichte genießen Ausnahmen von den Veranstaltungsverboten, welche vom Bund und den Ländern im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes verhängt werden. Verhandlungen auch bzgl. einer Scheidung können deshalb quer durch alle Rechtsgebiete stattfinden. Das gilt auch für Scheidungsverhandlungen sowie Verhandlungen zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Sorgerechts und des Umgangsrechts für minderjährige Kinder. In den Gerichtsgebäuden gilt eine generelle Maskenpflicht. Welche Masken in Frage kommen, können Sie den jeweils aktuellen Corona-Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer und Kreise entnehmen. Seit Januar 2021 reicht eine Alltagsmaske nicht mehr aus, sondern es wurde das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens verpflichtend vorgeschrieben.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Persönliche Ladung zur Gerichtsverhandlung: Was ist zu beachten?

Sind Sie persönlich geladen, müssen Sie als Verfahrensbeteiligter bei Gericht termingerecht erscheinen. Dort gilt jedoch zusätzlich zu den üblichen Verhinderungsgründen (belegte Krankheit oder Reiseunfähigkeit, Unfälle bei der Anreise etc.) aktuell eine Ausnahme. Auch eine Quarantäne erkennen die Gerichte als Verhinderungsgrund an. Schicken Sie uns dafür bitte einen entsprechenden Nachweis. Dafür reicht eine kurze (schriftliche) Bestätigung Ihres behandelnden Arztes aus. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Quarantäne erst am Verhandlungstag, schicken Sie den Nachweis vorsorglich per Mail oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens und des Verhandlungstermins sowohl an unsere Kanzlei für Familienrecht als auch das zuständige Gericht. Beachten Sie bei Ihrer Anreiseplanung bitte auch mögliche Änderungen der Fahrpläne überregionaler Bus- und Eisenbahnlinien, die dem verringerten Passagieraufkommen während der Corona-Lockdowns geschuldet sind!

In einigen Kreisen und Bundesländern gelten bei der Überschreitung bestimmter Inzidenzen Einschränkungen beim erlaubten Bewegungsradius rund um den Wohnsitz. Bisher waren das in der Regel 15 Kilometer. Aber auch an dieser Stelle gibt es Ausnahmen, zu denen genau wie bei den Ausgangsbeschränkungen die Wahrnehmung der Rechte gehört. Bei Kontrollen müssen Sie jedoch einen Nachweis vorlegen. Halten Sie deshalb für eventuelle Kontrollen die Ladung zur zu Ihrer familienrechtlichen Verhandlung bereit! Wir können Ihnen für vereinbarte Beratungstermine eine Bestätigung per Mail schicken. Drucken Sie diese bitte aus und führen Sie den Ausdruck mit, falls sie während der Lockdowns beim Weg von Ihrer Wohnung zu unserer Kanzlei für Familienrecht den 15-Kilometer-Radius überschreiten müssen! So vermeiden Sie das Risiko von Bußgeldern.

Ist die Zahl der Terminverschiebungen bei den Gerichten höher als sonst?

Die Erfahrungen während der bisherigen Lockdowns haben gezeigt, dass es häufiger als sonst zu Absagen und Verschiebungen der Verhandlungen bei Ehescheidungen kommt. In der Regel beachten die Familiengerichte bei der Festsetzung Verhandlungstermine die Unterschiede bei der Dringlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Ehescheidungen, bei denen als Folgesache das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht oder das Umgangsrecht gerichtlich geregelt werden muss, bevorzugen die meisten Familiengerichte bei der Planung neuer Termine. Dies ist auch ohne Corona ohnehin gesetzlich geregelt in § 155 FamFG. Für Kindschaftssachen gibt es das sogenannte Vorrangs– und Beschleunigungsgebot.

Gründe für die zeitliche Verschiebung von Gerichtsterminen liegen bei den Gerichten in den von der Bundesregierung nahegelegten verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie.

Kontakte innerhalb der Gerichtsgebäude sollen verringert werden, Gerichtstermine mit vielen Beteiligten finden vorwiegend in großen Gerichtssälen statt. Während der Verhandlungen sind zumeist die Fenster weit geöffnet, es besteht überwiegend auch eine Maskenpflicht während der Verhandlungen.

Eingeschränkter Besucherverkehr beim Scheidungsanwalt und bei Gericht

Die Konzepte zur Bekämpfung der Coronakrise beruhen auf der konsequenten Vermeidung der nicht dringend notwendigen Kontakte. Deshalb bitten wir unsere Mandanten, möglichst ohne Begleiter/innen zu den Beratungsterminen in unserer Kanzlei für Familienrecht in Kiel zu erscheinen. Auch die Gerichte müssen darauf achten, dass sich nicht mehr Menschen in den Verhandlungsräumen befinden, als es die Abstandsgebote in den Corona-Verordnungen der Bundesländer erlauben.

Fazit: Scheidung trotz Lockdown fast normal möglich

Wir als Fachkanzlei für Familienrecht in Kiel haben die Erfahrung gemacht, dass eine Ehescheidung während der Corona-Lockdowns insgesamt nicht nennenswert schwieriger ist als sonst. In einigen Fällen kommt es zu Verzögerungen durch Personalausfälle bei den Gerichten, die COVID-19-Maßnahmen geschuldet sind. Wir als Scheidungsanwälte sind in der Lage, Mandantenberatungen unter Beachtung der Abstandsgebote und der Maskenpflicht in gewohnter Weise durchzuführen. Für die Wahrnehmung von Besprechungsterminen und die Teilnahme an Verhandlungen in Scheidungsverfahren und zur Klärung von Scheidungsfolgen gelten Ausnahmen von den Ausgangs- und Reisebeschränkungen, die allerdings bei Quarantäne nicht angewendet werden können.