Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann beantragt werden, wenn es im besten Interesse des Kindes ist. Dies kann der Fall sein, wenn die Eltern sich nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können oder wenn durch das Verhalten eines Elternteils das Wohl des Kindes gefährdet ist. Der Antrag wird beim zuständigen Familiengericht gestellt, und der Prozess umfasst in der Regel:
Antragstellung: Der Antrag kann von einem Elternteil oder vom Jugendamt eingereicht werden, oft unter Hinzuziehung eines Anwalts.
Sachverhaltsprüfung: Das Gericht wird den Sachverhalt prüfen, wobei das Wohl des Kindes oberste Priorität hat. Dies kann Gespräche mit den Eltern, dem Kind und möglicherweise eine kinderpsychologische Begutachtung umfassen.
Gerichtsentscheidung: Das Gericht trifft eine Entscheidung basierend auf den gesammelten Informationen und dem Rat von Experten, wie Kinderpsychologen oder Sozialarbeitern. Die Entscheidung richtet sich danach, was für das Kind am besten ist.