DĂĽsseldorfer Tabelle 2021

Die neue DĂĽsseldorfer Tabelle 2021

Für unterhaltsberechtigte Kinder und die Elternteile, bei denen sie leben, hat die Düsseldorfer Tabelle 2021 gute Nachrichten zu bieten. Die Höhe des Kindesunterhalts steigt im Vergleich zum Jahr 2020 quer durch alle Altersgruppen. Der Anstieg hat seine Berechtigung, da sich auch die Lebenshaltungskosten kontinuierlich erhöhen. Diese Verteuerung gleicht der Gesetzgeber mit den regelmäßigen Anpassungen der Tabelle zum Kindesunterhalt aus.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Die DĂĽsseldorfer Tabelle – eine Richtlinie fĂĽr die Bezifferung von UnterhaltsansprĂĽchen

Die verbindliche Tabelle für die Festsetzung des Kindesunterhalts in Abhängigkeit vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wurde in den frühen 1960er Jahren entwickelt. Das geschah unter der Federführung des Oberlandgerichts Düsseldorf, was der Unterhaltstabelle ihren Namen einbrachte. Zu den Mitbeteiligten der Entwicklung gehörten der Deutsche Familiengerichtstag sowie die Vertreter der Oberlandesgerichte der anderen deutschen Bundesländer. Die Düsseldorfer Tabelle enthält nicht nur Einträge zum Kindesunterhalt, sondern stellt außerdem eine verbindliche Hilfe zur Berechnung des Ehegattenunterhalts und anderer Arten des Verwandtenunterhalts dar. Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 1962 erfolgen regelmäßige Anpassungen auf der Basis der allgemeinen Inflation und der daraus resultierenden Veränderungen des Existenzminimums im Steuerrecht.

Wie hoch fallen die Unterhaltsanpassungen im Jahr 2021 aus?

Ab dem 1. Januar 2021 müssen getrennt lebende Eltern ihre Kinder mit mehr Unterhalt unterstützen. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich erneut. Auch für volljährige Trennung Kinder muss mehr gezahlt werden. Ebenfalls wird das Kindergeld erhöht. Die Einkommensgruppen bleiben unverändert.

Duesseldorfer Tabelle 2021

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich lediglich um Tabellenbeträge, nicht um Zahlbeträge.

Dieser Umstand beruht auf § 1612 b Abs. 1 Nr. 1 BGB für minderjährige Kinder, auf § 1612 klein B Abs. 1 Nr. 2 BGB für volljährige Kinder.

Dies bedeutet, dass der nicht betreuende Elternteil, der zum Unterhalt verpflichtet ist, hälftig an dem Kindergeld in der Weise partizipiert, dass der hälftige Kindergeldbetrag von dem jeweils zutreffenden Tabellenbetrag in Abzug gebracht wird. Beim volljährigen Kind wird der gesamte Betrag in Abzug gebracht zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs.

Der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen Zahlbeträge zu entnehmen (unter Berücksichtigung des staatlichen Kindergeldes):

Zahlbeträge - Duesseldorfer Tabelle 2021

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Was müssen Sie tun, um den höheren Kindesunterhalt zu bekommen?

Viele Elternteile sind der Meinung, dass der Unterhaltspflichtige den Zahlbetrag beim Kindergeld bei einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle automatisch erhöhen muss. Das ist falsch! Fordern Sie deshalb die Unterhaltspflichtigen schriftlich (am besten per Einschreiben) zur Zahlung der höheren Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle 2021 auf!

Bei der Anpassung des Unterhalts für minderjährige Kinder können Sie kostenlos die Unterstützung des zuständigen Jugendamts in Anspruch nehmen, indem Sie eine sogenannte Beistandschaft beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung der erhöhten Ansprüche auf Kindesunterhalt. Dafür kommen sowohl reine Abänderungsanträge auf Zahlung als auch sogenannte Stufenanträge auf Auskunft und Zahlung in Betracht.

In einer unterhaltsrechtlichen Streitigkeit vor Gericht besteht Anwaltszwang. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es nicht zulassen, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin die Kosten aus eigenen Mitteln tragen können, besteht die Möglichkeit Prozess – oder Verfahrenshilfe zu beantragen, damit die Verfahrenskosten (Gerichtkosten und Rechtsanwaltsgebühren) aus staatlichen Mitteln finanziert werden.

Einkommenseinbußen: Wie lange ist der Tabellenunterhalt weiter fällig?

Die Rechtsprechung der Familiengerichte geht üblicherweise davon aus, dass Unterhaltspflichtige die Obliegenheit haben, für kurzfristige Einkommensminderungen Reserven aufzubauen. Üblicherweise müssen diese Reserven reichen, um den vollen Kindesunterhalt für sechs Monate weiterzahlen zu können. Allerdings gibt es auch Härtefälle, in denen eine solche Weiterzahlung unzumutbar ist. Dann ist eine Kürzung schon eher möglich. Die Nachteile für die unterhaltsberechtigten Kinder halten sich in Grenzen, seit der Gesetzgeber umfangreiche Erweiterungen für den Bezug von Unterhaltsvorschuss vom Staat beschlossen und in Kraft gesetzt hat. Allerdings sollten Unterhaltspflichtige einen Aspekt unbedingt bedenken. Der Staat kann den Unterhaltsvorschuss über einen sehr langen Zeitraum zurückfordern. Zusätzlich fallen unter Umständen Gerichtskosten für die Abänderung von Gerichtsbeschlüssen an. Es kann im Einzelfall also  sein, dass die Weiterzahlung des vollen Unterhalts trotz reduziertem Einkommen (beispielsweise mit einem Verwandtendarlehen, einem Konsumkredit oder der Beleihung der Guthaben in Versicherungen) die bessere Alternative ist.

Sie möchten wissen, ob sich eine Unterhaltsreduzierung oder Unterhaltsaussetzung für Sie lohnt? Sie wollen prüfen lassen, ob ein Unterhaltspflichtiger rechtskonform den Unterhalt reduziert oder ausgesetzt hat? – In beiden Fällen sind Fachanwälte für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner!

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