Bild von Majaranda auf Pixabay

Scheidung Haus – Was ist wichtig?

Wohneigentum bei Scheidung: Was ist wichtig?

Die Bildung von Wohneigentum spielt als Ergänzung der finanziellen Altersvorsorge eine große Rolle. Auch die ständig steigenden Mieten tragen entscheidend dazu bei. Deshalb kommt es immer öfter vor, dass bei der Scheidung der Umgang mit dem vorhandenen Wohneigentum im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung geklärt werden muss. Welche Vorgehensweise dabei in Frage kommt, hängt einerseits vom Güterstand und andererseits von zahlreichen individuellen Faktoren ab.

Kostenlose Ersteinschätzung! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was passiert mit Wohneigentum bei der Trennung?

Hier steht zuerst einmal die Frage, ob die Ehepartner den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft gewählt haben. Eine Variante ist die Gütertrennung zusammen mit der Tatsache, dass das Wohneigentum schon zum Zeitpunkt der Eheschließung im Eigentum eines Partners stand. Dann verbleibt die Eigentumswohnung oder das Eigenheim bei der Scheidung in dessen Eigentum. Anders ist es mit der Wertsteigerung, die beispielsweise durch gemeinsam finanzierte Modernisierungen erzielt wurde. Dafür gelten besondere Regelungen, die Sie sich am besten detailliert von unserer Fachanwältin für Familienrecht erklären lassen.

Wurden eine Zugewinngemeinschaft oder eine Gütergemeinschaft vereinbart und das Wohneigentum während der Ehezeit angeschafft und bezahlt, müssen die Ehepartner bei der Scheidung festlegen, wer das Haus oder die Wohnung behält und weiter nutzt. Daraus resultieren Besonderheiten bei der Berechnung des Trennungsunterhalts. Der Nutzer oder die Nutzerin muss sich die Vorteile anrechnen lassen, die durch die entfallende Miete entstehen. Hinzu kommt die Notwendigkeit, den nicht nutzenden Partner auszahlen zu müssen. Dafür kommt eventuell auch eine Verrechnung mit einem vorhandenen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Frage.

Wie wird ein Haus bei der Scheidung aufgeteilt?

Dabei sind ebenfalls verschiedene Varianten denkbar und in der Praxis üblich. Ist das Haus groß genug und macht baulich eine räumliche Trennung in zwei separate Wohnbereiche möglich, bevorzugen viele ehemalige Paare diese Lösung. Das geschieht vor allem dann, wenn der Hauskredit noch nicht komplett abgezahlt wurde. Der Regelfall ist jedoch eine Weiternutzung durch einen Ehepartner, wobei es einerseits auf die Einkommenshöhe und andererseits auf eventuell vorhandene Kinder ankommt. Häufig überlassen Männer aus Kulanz den Frauen mit Kindern das Haus oder die Eigentumswohnung, obwohl diese nicht in der Lage sind, den ausziehenden Partner für den Übergang der Immobilie in ihr alleiniges Eigentum auszuzahlen. In diesem Fall erfolgt ein Ausgleich über die Zahlung einer Miete für die Hälfte der Fläche, die auf der Basis der Miete für vergleichbare Objekte errechnet wird. Alternativ erfolgt eine Verrechnung des Nutzungsentgelts durch eine entsprechende Kürzung von Unterhaltsansprüchen.

Was tun bei Trennung mit gemeinsamem Haus?

Eine weitere Alternative stellt der Verkauf des gemeinsamen Hauses während der Scheidung dar. Diese Möglichkeit ist vor allem Paaren zu empfehlen, die so zerstritten sind, dass überhaupt keine vernünftige Kommunikation mehr möglich ist. Der Hausverkauf sorgt dann für eine endgültige Lösung im Scheidungsverfahren, die keine über eventuelle Unterhaltszahlungen oder das Umgangsrecht für Kinder hinausgehenden Kontakte mehr erfordert. Gleichzeitig haben beide Partner die Chance, mit dem anteiligen Erlös einen kompletten Neustart (eventuell sogar an einem anderen Ort) zu finanzieren. Allerdings sind Besonderheiten zu beachten, wenn die Rückführung von Kauf- oder Baukrediten noch nicht abgeschlossen ist.

Kostenlose Ersteinschätzung! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Hauskredit?

Wurde der Immobilienkredit für das Wohneigentum bei einer Scheidung noch nicht vollständig zurückgeführt, dürfen die sich trennenden Partner die Kreditbank nicht außen vor lassen. Die Banken sichern sich in der Regel im Kreditvertrag ein Mitspracherecht. Ein weiteres Problem ist, dass die Kreditbanken den ausziehenden Partner meistens nicht aus der Mithaftung für die Kreditrückführung entlassen. Häufig resultiert daraus die Notwendigkeit eines Hausverkaufs, wobei viele Kreditbanken während der Kreditlaufzeit einen freihändigen Verkauf nicht ohne ihre eigenen Makler zulassen. In allen anderen Fällen können die ehemaligen Partner beispielsweise vereinbaren, dass der allein weiternutzende Partner den Rest des Hauskredits allein abzahlt. Ob dabei auch Ausgleichszahlungen an den nicht nutzenden Partner erfolgen müssen, hängt vom individuellen Stand der Kreditrückführung und dem vereinbarten Güterstand ab. Bei Modernisierungen und Ausbaukrediten kommen weitere Besonderheiten hinzu. Deshalb kann unsere Fachanwältin für Familienrecht diese Frage immer nur in Zusammenarbeit mit der Kreditbank klären.

Was kostet eine Scheidung mit Haus oder Eigentumswohnung?

Die Kosten hängen zuerst einmal davon ab, ob sich die Partner außergerichtlich einigen können oder die Hausfrage vom Gericht entschieden werden muss. Eine außergerichtliche Klärung erweist sich immer als die kostengünstigere Lösung, weil bei einer gerichtlichen Entscheidung der Wert des Wohneigentums in den sogenannten Streitwert bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung einfließt. Das erhöht die bei Gericht anfallenden Verfahrenskosten drastisch. Bei einer einvernehmlichen Klärung der Hausfrage im Rahmen einer anwaltlichen Mediation bei der Ehescheidung kommen auch Honorarvereinbarungen in Frage, die nicht auf dem Streitwert beruhen, sondern nach dem tatsächlichen Aufwand (beispielsweise ein Honorar pro Stunde) errechnet werden. Damit können Sie erhebliche Einsparungen im Vergleich zur gerichtlichen Klärung erzielen.

Sie haben weitere Fragen zur Scheidung mit Wohneigentum oder wollen sofort einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren? – Nehmen Sie einfach per Telefon oder Mail oder mit unserem interaktiven Formular Kontakt mit unserer Fachanwältin für Familienrecht in Kiel auf!