Die Erfahrungen während der bisherigen Lockdowns haben gezeigt, dass es häufiger als sonst zu Absagen und Verschiebungen der Verhandlungen bei Ehescheidungen kommt. In der Regel beachten die Familiengerichte bei der Festsetzung Verhandlungstermine die Unterschiede bei der Dringlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Ehescheidungen, bei denen als Folgesache das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht oder das Umgangsrecht gerichtlich geregelt werden muss, bevorzugen die meisten Familiengerichte bei der Planung neuer Termine. Dies ist auch ohne Corona ohnehin gesetzlich geregelt in § 155 FamFG. Für Kindschaftssachen gibt es das sogenannte Vorrangs– und Beschleunigungsgebot.
Gründe für die zeitliche Verschiebung von Gerichtsterminen liegen bei den Gerichten in den von der Bundesregierung nahegelegten verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie.
Kontakte innerhalb der Gerichtsgebäude sollen verringert werden, Gerichtstermine mit vielen Beteiligten finden vorwiegend in großen Gerichtssälen statt. Während der Verhandlungen sind zumeist die Fenster weit geöffnet, es besteht überwiegend auch eine Maskenpflicht während der Verhandlungen.