Das Wichtigste im Überblick

Sie befinden sich im Trennungsjahr und suchen eine Scheidungsanwältin? Möchten Sie Ihre Ehe beenden und befinden Sie sich im Trennungsjahr, kann Ihnen die Scheidungsanwältin helfen. Sie bietet Ihnen kompetente Beratung bei allen Fragen, stellt den Scheidungsantrag und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

In Deutschland ist ein Trennungsjahr Voraussetzung, dass eine Ehe geschieden werden kann.

Die beiden Partner können sich in dieser Zeit überlegen, ob sie die Ehe tatsächlich beenden möchten. Sie sollten das Trennungsjahr bereits nutzen, um verschiedene Fragen zu klären und Vorbereitungen für die Scheidung zu treffen. Dabei geht es vor allem um den Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und den Umgang mit den Kindern. Die Scheidungsanwältin bietet Ihnen tatkräftige Beratung und Hilfe an, damit Sie schnell und problemlos geschieden werden.

Der Ablauf einer Scheidung

Bevor es zur Scheidung kommt und Sie die Scheidung einreichen können, müssen Sie mit Ihrem Ehepartner ein Trennungsjahr vereinbaren. Beim Scheidungsantrag muss das Trennungsjahr nachgewiesen werden. Erst nach dem Ablauf dieses Jahres erkennt das Familiengericht die Ehe als gescheitert an. Ab diesem Zeitpunkt ist die Scheidung möglich.

Damit Sie schnell geschieden werden, kann die Scheidung schon einige Wochen vor dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Das Trennungsjahr können Sie bereits nutzen, um verschiedene grundlegende Fragen für die Scheidung und die Zeit danach zu klären. Die Anwältin reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.

Nur ein Ehepartner muss einen Scheidungsantrag stellen, auch wenn beide Partner geschieden werden möchten. Das Familiengericht leitet den Scheidungsantrag an den anderen Ehepartner weiter, der die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommt. Er kann der einvernehmlichen Scheidung zustimmen oder Widerspruch einlegen. Legt er Widerspruch ein, benötigt er ebenfalls einen Scheidungsanwalt.

Hat das Familiengericht die Stellungnahme erhalten, werden beiden Partnern Formulare zugeschickt, die sie ausfüllen müssen. Die beiden Partner müssen in den Formularen Angaben für den Versorgungsausgleich machen.

Wurde der Versorgungsausgleich berechnet, bekommen beide Ehepartner vom Familiengericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich beim Familiengericht erscheinen, um sich zu ihrem Scheidungswunsch zu äußern.

Beim Scheidungstermin können alle Folgesachen geklärt werden. Sind sich beide Parteien über die Folgesachen einig, ergeht der Scheidungsbeschluss. Beide Ehepartner können gegen diesen Beschluss noch Einspruch einlegen.

Um die Scheidung schnell hinter sich zu bringen und nicht viel Zeit mit den Folgesachen verbringen zu müssen, sollten Sie bereits im Trennungsjahr anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Anwaltliche Hilfe im Trennungsjahr

Die Scheidung ist schnell erledigt, wenn sich beide Ehepartner schon vor dem Scheidungstermin über die Bedingungen und Folgen einig sind. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Scheidung. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Allerdings darf keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den beiden Partnern mehr bestehen.

Die Räume müssen für diesen Fall zwischen den beiden Partnern aufgeteilt werden. Lediglich Küche und Badezimmer dürfen gemeinsam genutzt werden, jedoch nicht zur gleichen Zeit. Daher ist ein Zeitplan sinnvoll. Eine gemeinsame Haushaltskasse darf nicht mehr bestehen.

Schwierig wird ein Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung, wenn Sie gemeinsame Kinder haben. Die Scheidungsanwältin berät Sie diesbezüglich.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in außerordentlichen Härtefällen möglich, beispielsweise bei körperlichen Misshandlungen durch den Partner oder schwerem Alkohol- und Drogenmissbrauch.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was Sie über die Folgesachen wissen sollten

Bei der Scheidung muss der Versorgungsausgleich geklärt werden. Die Anwältin berät Sie diesbezüglich. Damit es keine Probleme gibt, sollte die Klärung bereits im Trennungsjahr erfolgen. Voraussetzung für den Versorgungsausgleich ist eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung. Sie kann bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags durchgeführt werden, um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Das Familiengericht holt Einkünfte beim Rentenversicherungsträger ein. Während des Trennungsjahres sollten die Vermögensverhältnisse geklärt werden.

Im Trennungsjahr wird es auch Zeit, gemeinsame Versicherungen zu kündigen. Bewohnen beide Ehepartner gemeinsam eine Mietwohnung, muss mit dem Vermieter geklärt werden, dass er den ausziehenden Ehepartner aus dem Mietvertrag entlässt. Die Anwältin kann Ihnen dabei helfen. Schwierig kann es werden, wenn beide Ehepartner eine gemeinsam gekaufte Immobilie bewohnen. Dabei muss geklärt werden, ob beide Ehepartner ausziehen und die Immobilie verkaufen oder vermieten sollten. Das Geld muss dann zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.

Ist ein gemeinsames Konto vorhanden und haben Sie kein eigenes Konto, sollten Sie schnellstmöglich eines eröffnen, um wirtschaftlich und finanziell selbstständig zu sein.

Haben Sie gemeinsame Kinder, kann bereits im Trennungsjahr der Umgang mit den Kindern geregelt werden.

Was Sie beim Trennungsjahr beachten sollten

Im Trennungsjahr haben Sie Anspruch auf Unterhalt, wenn Sie wirtschaftlich schlechter gestellt sind als Ihr Ehepartner. Sie erhalten dann Trennungsunterhalt von Ihrem Ehepartner. Ihre Anwältin klärt Ihre Ansprüche auf Unterhalt bis zur Scheidung. Kommt es im Trennungsjahr zu einem Versöhnungsversuch, erfolgt die Scheidung trotzdem, wenn Sie es nicht länger als drei Monate miteinander versuchen. Lassen Sie sich von der Scheidungsanwältin beraten. Sie kann Ihnen bereits im Trennungsjahr helfen.

Fazit

Das Trennungsjahr ist Voraussetzung, damit eine Scheidung erfolgen kann. Im Trennungsjahr können bereits Folgesachen geklärt werden. Die Anwältin berät Sie und bereitet die Scheidung vor. Sind Sie wirtschaftlich schlechter als Ihr Partner gestellt, haben Sie Anspruch auf Unterhalt.