Stellt der Antragsgegner während des Scheidungsverfahrens selbst einen eigenen Scheidungsantrag, nimmt er dem Antragsteller damit die Möglichkeit, dessen Scheidungsantrag einseitig zurückzunehmen.
Versöhnen sich die Eheleute, endet der Anspruch aus einem Titel über Trennungsunterhalt endgültig. Der Titel lebt bei einer erneuten Trennung nicht wieder auf. Ein Titel über Kindesunterhalt hingegen erlosch zwar während einer Versöhnung der Eltern, erlebt aber bei einer erneuten Trennung wieder auf.
Exkurs: Diese Folgen treten ein, wenn sich die Eheleute versöhnen, nicht aber bei einem bloßen Versöhnungsversuch, der bis zu drei Monate andauern kann. Bei einem solchen bloßen Versöhnungsversuch sollte daher der Scheidungsantrag nicht sofort zurückgenommen werden, vielmehr sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Im Falle der Rücknahme des Scheidungsantrages entfallen alle bereits eingetretenen Wirkungen der Zustellung des Scheidungsantrages und ein neues Verfahren bewirkt neue Stichtage zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich sowie neue Kosten.
Jedoch ist ein Zusammenleben der Eheleute an nur einem Tag im Jahr ausreichend, um für das gesamte Jahr gemeinsam steuerlich veranlagt zu werden.
Lassen Sie sich also auf jeden Fall vor einem Steuerklassenwechsel im Falle einer Trennung zuvor von einer Fachanwältin für Familienrecht Kiel beraten.