Düsseldorfer Tabelle 2020

Was ändert sich?

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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle wurde im Jahre 1962 vom Düsseldorfer Landgericht entwickelt. Das Gericht hat Kriterien aufgestellt nach denen die Höhe von Unterhaltszahlungen bemessen wird. Diese Kriterien sind das Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers sowie das Alter des unterhaltsberechtigten Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle wird darüber hinaus auch für die Berechnung von Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt herangezogen.

Wie wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet?

Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers

Alter des unterhalsberechtigten Kindes

Warum wird die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre angepasst?

Die Düsseldorfer Tabelle wird alle zwei Jahre aktualisiert. Das ist wichtig, denn die Höhe der Bedarfssätze muss an die politische und wirtschaftliche Situation angepasst werden. Die Unterhaltszahlungen müssen es dem Unterhaltsempfängers ermöglichen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle richten sich also auch nach dem festgelegten Existenzminimum.

Demnach wurde die Tabelle unter anderem im Zuge von einschneidenden politischen Entscheidungen aktualisiert. Die Bedarfssätze zum Beispiel wurden mit der Gleichstellung von ehelichen und nicht ehelichen Kindern sowie mit der Einführung von Hartz IV angepasst.

Die nächsten Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle sind für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen. Die Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle werden sich dementsprechend zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 erhöhen.

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Welche Änderungen werden in der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen?

Die bevorstehenden Aktualisierungen der Düsseldorfer Tabelle wurden bereits im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen gelten für die Jahre 2020 und 2021.
Demnach wird der Unterhaltsanspruch für Kinder unter sechs Jahren ab dem 01.01.2010 auf 369 € pro Monat erhöht. Ab dem 01.01.2021 wird der Bedarfssatz erneut auf 378 € pro Monat angepasst. Kinder zwischen sieben und elf Jahren haben ab dem 01.01.2010 einen Anspruch auf monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von 497 € bzw. ab dem 01.01.2021 in Höhe von 434 €. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sollen in Zukunft Unterhalt in Höhe von 497 € bzw. 508 € erhalten.

Wie werden die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle 2020 geändert?

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Vorjahr: 354 €
  • 369
  • Kinder zwischen 6 und 11 Jahren
  • Vorjahr: 406 €
  • 424
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren
  • Vorjahr: 476 €
  • 497