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Haben Sie Fragen zur Scheidung ohne Trennungsjahr? Informieren Sie sich in diesem Blogbeitrag über das Vorgehen bei einer Scheidung und kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!
Das Trennungsjahr ist der Zeitraum zwischen der Trennung der Eheleute und deren Scheidung. Dieser Zeitraum muss, wie der Name schon sagt, ein Jahr lang sein, um eine Scheidung möglich zu machen.
Während des Trennungsjahres müssen die Eheleute getrennt leben. Das bedeutet, dass jegliche Form des gemeinsamen Lebens eingestellt werden muss. Dies betrifft die gemeinsame Haushaltsführung, gemeinsames wirtschaftliches Handeln, sowie private Aktivitäten.
Zieht einer der Eheleute aus der gemeinsamen Wohnung aus, so geht das Gericht unproblematisch von einer Trennung des gemeinsamen Lebens aus.
Schwieriger ist es, wenn die Eheleute noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Die Eheleute müssen aber nicht zwangsläufig getrennt wohnen. Maßgeblich ist dann, dass die Eheleute in getrennten Zimmern schlafen. Außerdem müssen sie die Haushaltsführung trennen. Das bedeutet, dass der eine Ehegatte nicht für den anderen einkaufen, kochen oder waschen darf. Auch eine gemeinsame Haushaltskasse muss aufgelöst werden. Auch das Wohnzimmer als Gemeinschaftsraum sollte nicht gemeinsam genutzt werden. Das Badezimmer und die Küche dürfen allerdings noch gemeinsam genutzt.
Wenn die Eheleute gemeinsame Kinder haben, können sie im Rahmen des gemeinsamen Umgangs mit den Kindern ausnahmsweise Freizeitaktivitäten zusammen gestalten. Zum Beispiel können sie gemeinsame Ausflüge machen oder gemeinsame Mahlzeiten einnehmen.
Im Übrigen Überprüft das Gericht nur die Aussagen der Eheleute vor Gericht. Sind sich beide Ehegatten über den Zeitpunkt der Trennung und über den Verlauf des Trennungsjahres einig, so wird das Gericht auf diese Aussagen vertrauen.
Sinn des Trennungsjahres ist es, dass sich die Eheleute bewusst werden sollen, ob sie sich tatsächlich scheiden lassen wollen oder nicht. Möglicherweise sehen sie nach der Trennung doch noch eine Chance ihre Ehe fortzuführen.
Die Eheleute können sich innerhalb des Trennungsjahres auch wieder versöhnen. Die Versöhnung zu ermöglichen, ist der eigentliche Sinn des Trennungsjahres.
Dauert ein solcher Versöhnungsversuch länger als drei Monate an und scheitert schließlich, dann muss das Trennungsjahr von neuem beginnen. Kürzere Trennungsversuche haben keine Auswirkungen auf das Trennungsjahr.
Wenn es zu einem Zeitpunkt zu einer Versöhnung kommt, in dem einer der Eheleute den Scheidungsantrag bereits gestellt hat, ist es sinnvoll diesen Antrag ruhend zu stellen oder auszusetzen. Wenn sie den Scheidungsantrag zurück nehmen, müssen die Eheleute – falls der Versöhnungsversuch schließlich scheitert – einen zweiten Scheidungsantrag stellen, der wiederum erneut Kosten verursacht.
Eheschließungen jährlich im Durchschnitt
Jahre Ehedauer im Durchschnitt
Scheidungen jährlich im Durchschnitt
Der Härtefallantrag wird bei dem Familiengericht gestellt, dass auch für die Scheidung zuständig ist. Das Gericht überprüft dann lediglich die Aussagen der Eheleute, die tatsächliche Situation zuhause begutachtet es nicht. Probleme gibt es dann, wenn sich die Eheleute vor Gericht wiedersprechen. Dann muss der antragsstellende Ehegatte Beweise für das Vorliegen eines Härtefalls einreichen. Möglicherweise muss das Familiengericht dann Zeugen anhören.
Außerdem besteht die Gefahr, dass sich das Verfahren in die Länge zieht. Dann ist die Scheidung nicht nur teurer, es wäre auch einfacher das Scheidungsjahr abzuwarten, um sich diesen Aufwand der Beweislast zu ersparen.
Schon während die Eheleute getrennt leben, steht dem weniger verdienenden Ehegatten ein Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Ehegatten zu. Dieser Unterhalt ist der sogenannte Trennungsunterhalt. Grund dafür ist, dass die Eheleute auch nach der Trennung wirtschaftlich so gestellt werden sollen wir auch während der Ehe. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung wird der Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Anspruch auf Geschiedenenunterhalt abgelöst.