Bei einer Scheidung einen gemeinsamen Anwalt beauftragen – Geht das?

Bei einer Scheidung in Deutschland ist es unter bestimmten Umständen möglich, einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen. Dies ist in der Regel dann machbar, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, bei der beide Ehepartner in allen wesentlichen Punkten übereinstimmen. In solchen Fällen kann ein Anwalt für beide Parteien tätig werden.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Gemeinsamer Anwalt bei Scheidung?

Grundsätzlich ist es möglich, bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt zu beauftragen, der jedoch auch nur für einen Ehegatten offiziell auftreten darf.

Vor den Familiengerichten herrscht grundsätzlich Anwaltszwang innerhalb eines Scheidungsverfahrens grundsätzlich muss sich daher mindestens ein Ehegatte durch einen zugelassenen Anwalt vertreten lassen, um geschieden zu werden.

Definition des dauernden Getrenntlebens

Der erwähnte Anwaltszwang vor dem Familiengericht bedeutet aber nicht, dass im Scheidungstermin selbst die Eheleute jeweils durch einen eigenen Anwalt vertreten sein müssen.

  • 114 Abs. 4 Nummer 3 FamFG sieht vor, dass für die Zustimmung zur Scheidung kein eigener Anwalt benötigt wird. Der nicht vertretene Ehegatte kann insoweit durch eigenen Schriftsatz zu dem gerichtlichen Aktenzeichen seine Zustimmung erteilen.

Einvernehmliche Scheidung?

Sofern es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung handelt, beispielsweise der eine Ehegatte gar nicht geschieden werden möchte, ist ein gemeinsamer Anwalt nicht empfehlenswert. Auch, wenn in wesentlichen Punkten der scheidungsfolgenstreitige Auffassungen bestehen ist in der Regel die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts nicht angetan.

Zwar ist es möglich, die Scheidung an sich mit einem Scheidungsantrag mit der Zustimmung der anderen Partei zu vollziehen und Rechtsfolgen der Scheidung noch im Scheidungsverfahren abzutrennen. Es besteht hier aber regelmäßig für die abgetrennten Folgesachen Anwaltszwang für beide Parteien, sodass sich die streitigen Punkte nur zeitlich und kostenmäßig verzögern. Hier kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

Fazit

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung für Sie infrage kommt, lassen Sie sich gerne bei Rechtsanwältin Keller ausführlich zu der Thematik beraten.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.