Pressemitteilung: Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024

Die neue Mindestunterhaltsverordnung, die das Finanzministerium bestätigte, beeinflusst die Düsseldorfer Tabelle (DTB) ab 2024, mit einer Unterhaltserhöhung um 9 Prozent. ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich kritisiert diese Erhöhung als nicht realitätsnah im Vergleich zu durchschnittlichen Lohnsteigerungen. Sie fordert eine Anpassung an das verfügbare Einkommen in Trennungsfamilien. Die jährlichen Anpassungen der DTB, die hohe Unterhaltserhöhungen beinhalten, werden als intransparent und beschränkt auf einen kleinen Kreis an Beteiligten kritisiert. Ulbrich betont die wirtschaftlichen Herausforderungen für Trennungsfamilien und plädiert für ein angemessenes Lohnabstandsgebot. ISUV, seit über 45 Jahren im Familienrecht aktiv, setzt sich für die Interessen von Bürgern in Trennungs- und Scheidungssituationen ein.

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Änderungen

Die Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle für 2024 führen zu einer Erhöhung des Existenzminimums für Kinder von 502 € auf 551 €, was einer 9%igen Steigerung entspricht. Melanie Ulbrich vom ISUV kritisiert, dass diese Erhöhung für viele Eltern, insbesondere im Niedriglohnsektor und der Mittelschicht, schwer nachvollziehbar ist. Sie merkt an, dass die Erhöhung nicht mit der realen Lohn- und Wirtschaftsentwicklung übereinstimmt. Zusätzlich wird kritisiert, dass die finanziellen Belastungen der Unterhaltspflichtigen durch Inflation und steigende Kosten nicht berücksichtigt werden. Ulbrich betont, dass eine gerechte Festlegung des Unterhalts auf der Basis des tatsächlichen Einkommens erfolgen sollte, um Politikverdrossenheit zu vermeiden. Sie appelliert an die Politik, um sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt.

Die Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle für 2024 bedeuten für Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von über 4.000 € eine Erhöhung des Kindesunterhalts von derzeit 558 € auf 625 €, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Melanie Ulbrich vom ISUV kritisiert, dass diese Erhöhung nicht der realen Lohnentwicklung entspricht und die wirtschaftlichen Belastungen der Unterhaltsschuldner, wie Inflation und steigende Kosten, ignoriert. Sie betont, dass Unterhaltsfestlegungen unabhängig vom tatsächlichen Einkommen der Trennungsfamilien zu finanziellen Schwierigkeiten führen können.

Reglungen

Die neuen Regelungen berücksichtigen nicht die finanziellen Belastungen durch Inflation und steigende Kosten für Unterhaltspflichtige in Trennungsfamilien. Mit dem neuen Mindestunterhalt von 551 € steigen die Unterhaltskosten für zwei Kinder bei einem Einkommen von 2.000 € auf 848 € monatlich, was selbst bei einem Selbstbehalt von 1.370 € nicht tragbar ist. Melanie Ulbrich vom ISUV kritisiert, dass Unterhaltsforderungen, die ohne Berücksichtigung des realen Einkommens festgelegt werden, zu finanziellen Engpässen und Unzufriedenheit führen können.

Vorschlag des OLG Düsseldorf

Veränderungen in der Tabellenstruktur:

1. Absenkung des Regelfalls auf einen Berechtigten
2. Anhebung der Einkommensgruppen um linear 200,00 EUR bis einschließlich der 13. Einkommensgruppe, die dann mit 8.200,00 EUR endet.
Die 14. und 15. Einkommensgruppe wird nicht angehoben. Die 14. Gruppe beginnt entsprechend mit 8.201,00 EUR und endet wie bisher mit 9.500,00 EUR.

Vorschlag des Unterhaltskommission:

Angesichts der erhöhten Selbstbehalte und der zu erwarteten Anhebung des Mindestunterhalts ist die Struktur der Düsseldorfer Tabelle aus Sicht der Kommission nicht länger haltbar. Daher sollte der Regelfall nach Anmerkung A1 der Tabelle von zwei auf einen Unterhaltsberechtigten gesenkt werden. Ist der Pflichtige einem weiteren Berechtigten (z.B. Kind, Ehegatte, betreuender Elternteil nach § 1615 BGB) zum Unterhalt verpflichtet, kann ab der 2. Einkommensgruppe eine Herabstufung erfolgen.

Da ein solcher Schritt nicht ausreicht, um einen Mangelfall in der ersten Einkommensgruppe zu vermeide, wird vorgeschlagen, die Einkommensgruppen bei unveränderter Anzahl linear um 200 EUR anzuheben.

Voraussichtliche Tabelle

Es bleibt bei  dem Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten.

Die Einkommensgruppen werden durchgehend um 200 EUR angehoben.

Das Ausmaß der Veränderungen wird deutlich, wenn man auf Basis dieser Zahlen einer neuen MindUntVO 2024 die Düsseldorfer Tabelle „fiktiv“ erstellt:

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