Wie funktioniert die Zugewinngemeinschaft bei einer Scheidung?

Bei einer Eheschließung ohne Ehevertrag gelten in Deutschland automatisch die gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie wirkt er sich auf eine Scheidung aus? In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Zugewinngemeinschaft und erklären, wie sie funktioniert.

Kostenlose Ersteinschätzung! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist ein gesetzlicher Güterstand, der in der Regel automatisch entsteht, wenn zwei Partner ohne Ehevertrag heiraten. Sie regelt das Vermögensrecht während der Ehe und insbesondere im Falle einer Scheidung. Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt.

Trennung von Privatvermögen und Zugewinn

In der Zugewinngemeinschaft behalten beide Ehepartner ihr eigenes Privatvermögen. Dazu zählen beispielsweise Vermögenswerte, die sie bereits vor der Ehe besessen haben oder die sie während der Ehe durch Erbschaften oder Schenkungen erhalten haben. Diese Vermögenswerte bleiben auch im Falle einer Scheidung unangetastet und werden nicht in den Zugewinn einbezogen.

Der Zugewinnausgleich bei Scheidung

Der Zugewinnausgleich tritt bei einer Scheidung ein und regelt die Aufteilung des während der Ehe erzielten Zugewinns. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen beider Ehepartner. Das Anfangsvermögen umfasst dabei das Vermögen zu Beginn der Ehe, während das Endvermögen das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung darstellt.

Berechnung und Aufteilung des Zugewinns

Die Berechnung des Zugewinns erfolgt durch Vergleich des Anfangs- und Endvermögens beider Partner. Dabei werden Schulden, Verbindlichkeiten und bestimmte Ausnahmen berücksichtigt. Ist der Zugewinn eines Ehepartners höher als der des anderen, so entsteht ein Ausgleichsanspruch. In der Regel hat der Partner mit dem geringeren Zugewinn Anspruch auf die Hälfte des Unterschieds zwischen beiden Zugewinnen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Es gibt bestimmte Ausnahmen und Besonderheiten im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft. Zum Beispiel können Ehepartner durch einen Ehevertrag von den gesetzlichen Regelungen abweichen und individuelle Vereinbarungen treffen. Auch Schenkungen oder Erbschaften mit sogenannter „Zuwendungsvermutung“ können vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sein.

Fazit

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der in Deutschland automatisch greift, wenn keine abweichenden Vereinbarungen durch einen Ehevertrag getroffen wurden. Sie regelt das Vermögensrecht während der Ehe und den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen Aspekte der Zugewinngemeinschaft zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Regelung durch einen Ehevertrag zu treffen, um im Falle einer Scheidung Klarheit und Fairness zu gewährleisten.

Kostenlose Ersteinschätzung! Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.