Weniger Unterhalt für Kinder? Zum 1.1.2018 erfolgt eine Anpassung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Schleswig:
Die Kindesunterhaltssätze werden unter Übernahme der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Die Mindestunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder betragen nunmehr für die 1. Altersgruppe (0-5 Jahre) 256,00 €, für die 2. Altersgruppe (6-11 Jahre) 307,00 € und für die 3. Altersgruppe (12-17 Jahre) 375,00 €. Hierbei handelt es sich um die Zahlbeträgen nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.


