Düsseldorfer Tabelle 2018
Ab dem 1. Januar 2018 kommt es wiederum zu einer Änderung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, nach der sich Kindesunterhaltsbeträge genau ermitteln lassen. Diesmal stehen größere strukturelle Veränderungen an, zumal die Tabelle an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. So erhöht sich der Kindesunterhalt je nach Altersgruppe im kommenden Jahr um 6,00-7,00 € pro Monat. Gleichzeitig wurde die Einkommensobergrenze für die unterste Einkommensstufe von 1500,00 € auf 1900,00 € angehoben.
Düsseldorfer Tabelle 2018 – Erhalte ich weniger oder mehr Kindesunterhalt?
Dies kann in einigen Fällen zu einem niedrigeren Kindesunterhalt als bisher führen. Der Unterhalt für ein Kind zwischen 0 und 5 Jahren betrug im Jahr 2017 noch bei einem Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteiles von bis zu 1900,00 € monatlich 360,00 €, während dieser Verein gleichaltriges Kind ab dem 1.1.2018 lediglich noch 348,00 € ausmacht. Wer also bisher nach der 2. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle für sein Kind Unterhalt vom anderen Elternteil bezogen hat, will gut beraten sein, ob eine Anpassung des Unterhaltes verlangt werden sollte. Haben Sie noch Fragen zum Unterhalt und Scheidung – Fragen Sie bei dem Scheidnungsanwalt Frake Keller nach.