Ehevertrag

Welche Vorteile bietet ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgen­vereinbarung?

Was ist ein Ehevertrag und was müssen wir beachten?

In einem Ehevertrag werden vom gesetzlichen Regelfall abweichende individuelle Regelungen…

Was ist eine Scheidungs-folgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Sonderfall des Ehevertrages. Sie wird im Vorfeld der…

Wann ist es sinnvoll einen Ehevertrag abzuschließen?

Grundsätzlich führen die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall zu…

Was ist ein Ehevertrag?

In einem Ehevertrag werden vom gesetzlichen Regelfall abweichende individuelle Regelungen über den ehelichen Güterstand vereinbart.

Der Ehevertrag

bedarf der notariellen Beurkundung.

Eine solche individuelle Vereinbarung

ist nur in Bezug auf den Güterstand möglich. Ansonsten gelten die allgemeinen vermögensrechtlichen Regelungen der Ehe im Gesetz verankert sind.

Der Ehevertrag wird in der Regel mit der Eheschließung geschlossen.

Er kann aber auch im Verlauf der Ehe vereinbart werden.

Treffen die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung in Form eines Ehevertrages, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Wollen die Eheleute einen

vom gesetzlichen Regelfall abweichenden Güterstand vereinbaren, so müssen sie einen Ehevertag aufsetzten. Darin schließen sie zunächst den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus. Stattdessen können sie einen vertraglichen Güterstand vereinbaren. Das Gesetz stellt die vertraglichen Güterstände (oder auch Wahl-Güterstände genannt) der Gütertrennung, der Gütergemeinschaft und der Wahl-Zugewinngemeinschaft zur Verfügung. Die Eheleute diese Güterstände ihren Bedürfnissen modifizieren, aber nicht ihren Kern verändern (sogenannter Typenzwang).

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Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Sonderfall des Ehevertrages. Sie wird im Vorfeld der Scheidung getroffen und nicht schon bei intakter Ehe.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung werden (wie der Name vermuten lässt) individuelle Vereinbarungen über die Folgen der Scheidung getroffen. Solche Scheidungsfolgen können Fragen zum Versorgungsausgleich oder zu Unterhaltszahlungen betreffen, sowie das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.

Auch die Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung.

Wann ist es sinnvoll einen Ehevertrag abzuschließen?

Grundsätzlich führen die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall zu gerechten und zufriedenstellenden Ergebnissen. Das gilt vor allem, wenn die Eheleute Kinder planen und noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen.

Es gibt aber auch Konstellationen,

in denen es empfehlenswert ist, einen Ehevertrag zu schließen. Solche Konstellationen sind zum Beispiel:

  • Unternehmer-Ehen

  • Ehen, in denen sich die Vermögensverhältnisse der Eheleute stark unterscheiden (Diskrepanz-Ehen)

  • Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder

  • Ehen zwischen Eheleuten mit unterschiedlichen Nationalitäten

Wann brauchen wir keinen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist hingegen nicht erforderlich, wenn einer der Eheleute hoch verschuldet ist.

Denn im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haften die Eheleute nicht für die Schulden des anderen.

Wenn sich die Eheleute unsicher sind, ob sie einen Ehevertrag abschließen sollten, können sie sich von einem Anwalt oder bei einem Notar beraten lassen.

Wieso ist es sinnvoll einen Ehevertrag zu vereinbaren,

wenn:

… einer der Eheleute Unternehmer bzw. Selbstständiger ist?

Es ist sehr ratsam einen Ehevertrag abzuschließen, wenn einer der Ehegatten oder beide Ehegatten selbstständig sind. Im Fall der Scheidung werden nämlich auch Firmenanteile als Vermögen einbezogen, das im Rahmen des Zugewinnausgleiches zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird. Dann kann die Fortführung des Unternehmens wegen Insolvenz gefährdet sein.

… sich die Vermögensverhältnisse der Eheleute unterscheiden?

Wenn ein Ehegatte über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt, dann kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Der wohlhabende Ehegatte möchte wohlmöglich sichergehen, dass der andere ihn nur heiratet, um nach der Scheidung versorgt zu sein. Der weniger wohlhabende Ehepartner möchte wohlmöglich dem Eindruck entgegen wirken, er würde nur aus finanziellen Gründen heiraten.

… kein Kinderwunsch besteht und beide Eheleute ihre Berufsfindung abgeschlossen haben?

Wenn beide Eheleute über einen längeren Zeitraum berufstätig sind und keine Kinder wünschen, dann entfallen die Vorteile der Zugewinngemeinschaft und des Versorgungsausgleiches. Beide Ehegatten sind dann finanziell selbstständig und erleiden keine beruflichen Nachteile durch die Ehe. Im Scheidungsfall können sie dann ohne finanzielle Forderungen auseinander gehen.

…die Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben?

Wenn die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, kann in einem Ehevertrag geregelt werden, welches Recht gelten soll. Die nationalen Vorschriften weichen nämlich voneinander ab. So haben die Eheleute im Falle der Scheidung mehr Rechtssicherheit und weniger Stress.

410.000+

Eheschließungen jährlich im Durchschnitt

14,9

Jahre Ehedauer im Durchschnitt

162.000+

Scheidungen jährlich im Durchschnitt

Wann ist es sinnvoll eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen?

Es ist sinnvoll eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, wenn die Scheidung ansteht. Dann müssen die Eheleute die Fragen der Scheidungsfolgen nicht vor Gericht austragen. Das führt nämlich zu einem langwierigen und aufreibenden Verfahren. Außerdem müssen sich dann beide Eheleute von einem Scheidungsanwalt vertreten lassen, um Anträge stellen zu können. All das treibt auch die Scheidungskosten in die Höhe.

Stattdessen können sie sich im Vorfeld des Scheidungstermins über die Scheidungsfolgen einigen. Sie können dabei Anwälte zu Rate ziehen, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Eine Einigung im Vorfeld macht den Scheidungstermin angenehmer. Sie vereinfacht und beschleunigt das Verfahren, denn wenn sich die Eheleute einig sind, muss nur ein einziger Termin vor dem Familiengericht vereinbart werden. Die Kosten für das Scheidungsverfahren fallen dementsprechend geringer aus.