Sie möchten Scheidung einreichen?

Wo muss ich die Scheidungspapiere einreichen?

Scheidung einreichen? Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, kann die notwenigen Unterlagen …

Welche Formulare muss ich ausfüllen?

Sehen Sie hier eine Liste der Formular die für eine Scheidung notwendig sind…

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Wo muss ich die Scheidungspapiere einreichen?

Scheidung einreichen: Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, kann die notwenigen Unterlagen seinem Scheidungsanwalt geben. Dieser reicht die Scheidungspapiere dann vollständig beim zuständigen Familiengericht ein.

Welche Formulare muss ich ausfüllen?

  • Den Scheidungsantrag
  • Die Vollmacht für den Rechtsanwalt
  • Ggf. einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

    (wird auch Verfahrenskostenhilfe genannt)

Welche Scheidungspapiere muss ich einreichen?

  • Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • Die Vollmacht für den Rechtsanwalt
  • Ggf. einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

    (wird auch Verfahrenskostenhilfe genannt)

Was ist im Formular für den Scheidungsantrag anzugeben?

Das wichtigste Scheidungspapier ist natürlich das Scheidungsformular. Mit diesem Formular erklärt der antragstellende Ehepartner seinen Wunsch sich scheiden zu lassen. Dazu werden alle für das Scheidungsverfahren relevante Daten abgefragt.

  • Die wichtigsten Angaben:
    • Daten zu ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
    • Daten zu ihrer Heirat (Datum, Ort, Heiratsregisternummer)
    • Daten zu ihrer Trennung (Zeitpunkt, Wohnsituation)
    • Daten zu gemeinsamen Kindern (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt)
  • Weiterhin müssen die Ehegatten Informationen über die folgenden Punkte angeben:
    • Zustimmung des anderen Ehepartners zur Scheidung
    • Begründung für den Scheidungswunsch
    • Abfrage zum Versorgungsausgleich
    • Abfrage zum Ehegattenunterhalt
    • Abfrage zur Aufteilung sonstiger Haushaltsgegenstände
    • Abfrage, ob weitere Prozesse anhängig sind
    • Abfrage zum Nettoeinkommen

Scheidung einreichen: Haben Sie Fragen zum Thema Scheidungspapiere?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

Wann sollte man den Scheidungsantrag einreichen?

Der Scheidungsantrag kann in der Regel erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Sie können natürlich auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einen Anwalt aufsuchen und die Scheidung vorbereiten.

Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben, damit die Eheleute sich ihrem Scheidungswunsch sicher sind. Das Gesetz sieht nämlich eigentlich eine Ehe auf Lebenszeit vor. Nur in Ausnahmefällen ist eine Scheidung möglich. Daher ist eine Scheidung auch so aufwendig.

Wozu braucht der Rechtsanwalt eine Vollmacht?

Damit der Anwalt den antragstellenden Ehegatten vor Gericht vertreten kann, muss er ein entsprechendes Mandat erhalten. Der Anwalt wird eine Mustervollmacht bereithalten, die der Ehegatte nur noch ausfüllen und unterschreiben muss. Eine Vollmacht muss nicht zwangsläufig schriftlich erklärt werden, es ist aber aus Beweiszwecken sinnvoll. In der Regel bezieht sich das Mandat nur auf die betreffende Scheidungsangelegenheit.

Diese Vollmachtsurkunde legt der Anwalt dann bei Gericht vor, damit er seinen Mandanten dort vertreten kann.

Wann kann ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe stellen?

Sie können sich in unserer Kanzlei erkundigen, wie Sie diese Unterstützung erhalten können.

Wenn sie sich die Kosten für das Verfahren nicht leisten können, können sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe stellen. Die beiden Begriffe werden synonym verwendet, sie bedeuten also das Selbe. Wenn nötig, übernimmt der Staat nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch ihre Anwaltskosten.

In jeden Fall muss der Antragssteller seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dem Antrag wird in der Regel stattgegeben, wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben oder hoch verschuldet sind. Für Sozialhilfeempfänger werden i.d.R. die gesamten Scheidungskosten übernommen, das heißt die Verfahrens- und die Anwaltskosten.

Wozu braucht man die Heiratsurkunde?

Die Heiratsurkunde (bzw. auch Eheurkunde genannt) dient dazu, die standesamtliche Trauung nachzuweisen. Für das Scheidungsverfahren von Bedeutung sind die darin enthaltenden Informationen über die Namen der Ehepartner, das Heiratsdatum, der Heiratsort und die Heiratsregisternummer.

Wozu braucht man die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder?

Wenn die Eheleute gemeinsame Kinder haben, muss der Antragssteller dies mit den Geburtsurkunden der Kinder nachweisen. Alternativ kann der Antragssteller auch das Familienstammbuch einreichen.

Sind minderjährige Kinder vorhanden, so muss das Gericht entsprechende Folgefragen beachten. Das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Unterhalt für die Kinder müssen dann geregelt werden.

Außerdem spielt die Anzahl der Kinder auch für die Bemessung des Streitwerts eine Rolle. Dies gilt auch bei volljährigen Kindern. Die Höhe des Streitwerts wirkt sich auf die Verfahrenskosten aus.

Wozu braucht man die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung hat eine ähnliche Funktion wie der Ehevertrag. Die Eheleute einigen sich schon vor dem Scheidungsverfahren über Folgefragen der Scheidung. Scheidungsfolgefragen können zum Beispiel Regelungen über den Ehegattenunterhalt, den Versorgungsausgleich oder Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder sein. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist von einem Notar zu beurkunden lassen. Vorteil einer solchen Vereinbarung ist, dass sich die Eheleute vorab einigen können und die strittigen Fragen nicht vor Gericht klären müssen. Das macht den Scheidungstermin nicht nur angenehmer, es vereinfacht und beschleunigt auch das Scheidungsverfahren. Der Anwalt kann auf dem Weg nach einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung behilflich sein.

Wozu braucht man den Ehevertrag?

Falls die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen haben, müssen sie auch diesen vorlegen. Der Ehevertrag ist wichtig, damit das Gericht weiß, welche Vereinbarungen die Eheleute bereits getroffen haben und welche Folgefragen noch zu klären sind.
Das Scheidungsverfahren kann dann unkomplizierter verlaufen, weil die Eheleute sich über bestimmte Folgefragen schon im Voraus geeinigt haben.

Vereinbarungen zum Vorsorgeausgleich?

Der Vorsorgeausgleich dient dazu gemeinsame Anwartschaften wie Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Altersversorgungen und Lebensversicherungen, die die Eheleute gemeinsam abgeschlossen haben aufzuteilen. Maßgeblich für diese Aufteilung ist die Dauer der Ehe. Der antragsstellende Ehegatte kann angeben, ob er den Vorsorgeausgleich wünscht oder die Eheleute ihn ausgeschlossen haben.