Ehescheidung: Probleme vermeiden, aber wie?

8 Schritte der Scheidung

Mit diesen 8 Schritten vermeiden Sie Probleme bei Ihrer Ehescheidung!

Weitere wissenswerte Scheidungstipps

Diese Tipps sollten Sie unbedingt kennen und umsetzen!

Vermeiden Sie diesen Fehler!

Um Ihre Scheidung nicht unnötig kompliziert zu machen vermeiden Sie folgende Fehler!

Oftmals sind es kleine Dinge, die am Ende eine Ehescheidung unnötig kompliziert, nervenaufreibend und langwierig machen. Wir erklären Ihnen deshalb nahfolgend die wichtigsten Aspekte und die Reihenfolge der einzelnen Schritte, die Sie vor und während einer Scheidung beachten müssen.

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Hinweis: Dies ersetzt kein ganzheitliches Beratungsgespräch.

Schritt 1: Die Trennung

Das deutsche Familienrecht schreibt ein Trennungsjahr vor (BGB Paragraf 1565). Während des Trennungsjahrs muss die Lebensgemeinschaft aufgehoben sein. Doch wie sieht das in der Praxis aus? Idealerweise haben die (Noch-)Eheleute getrennte Wohnungen und können das über Meldebescheinigungen nachweisen, doch das ist angesichts des angespannten Wohnungsmarkts nicht immer realisierbar. Deshalb muss zumindest eine Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Das kann nach dem Vorbild einer Studenten-WG geschehen. Jede Person hat ihr eigenes Zimmer, Küche und Bad werden abwechselnd genutzt.

Schritt 2: Fachanwalt Familienrecht einschalten

Ohne Anwalt ist eine Ehescheidung nicht zu realisieren. Das resultiert aus dem Paragrafen 114 FamFG, der eine Anwaltspflicht für Scheidungen und Folgesachen vorschreibt. Zu den Folgesachen gehören neben der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung auch Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Unsere Fachanwältin für Familienrecht empfiehlt einen frühzeitigen Anwaltskontakt, um eine optimale Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens zu sichern und durch die Mediatiorentätigkeiten der Anwälte eine vermeidbare Verhärtung der Fronten zu verhindern. Außerdem lassen sich oftmals wichtige Fragen nach einer anwaltlichen Beratung in der Frühphase außergerichtlich regeln. Ein Bespiel wäre die in der Trennungsphase erarbeitete Scheidungsfolgevereinbarung.

Schritt 3: Kommt eine Härtefallscheidung in Frage?

Das deutsche Familienrecht kennt zwei Härteklauseln rund um die Ehescheidung, die gegensätzlicher Natur sind. Nach dem Paragrafen 1565 BGB (Absatz 2) ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich. Allerdings muss dabei die dort verlangte „unzumutbare Härte“ zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das stellt erhöhte Ansprüche an die Beweisführung im Scheidungsantrag und gilt genauso für die Inanspruchnahme der Härteklausel nach dem Paragrafen 1568 BGB, der den Gerichten eine Scheidung beim Vorliegen „außergewöhnlicher Umstände“ verbietet. Es muss also im Vorfeld des Scheidungsantrags genau geprüft werden, ob eine der beiden gesetzlichen Regelungen angewendet werden kann.

Schritt 4: Sorge- und Umgangsrecht möglichst einvernehmlich klären!

Nichts ist für Kinder schlimmer, als wenn ein Richter oder eine Richterin darüber entscheiden muss, bei wem sie künftig leben und wer sie nur besuchen darf. Das ist meistens die letzte Lösung, wenn keine einvernehmliche Regelung getroffen wird oder Kinder nicht dazu in der Verhandlung angehört werden sollen. Kinder ab 12 Jahren haben zwar ein Mitspracherecht, aber die Eltern sollten ihnen die damit verbundenen Gewissenskonflikte und emotionale Belastungen ersparen. Wer selbst keine Lösung findet, sollte die gesetzlich ohnehin für eine Scheidung vorgeschriebenen Rechtsanwälte um Hilfe bei einer zielführenden und kinderschonenden Mediation bitten. In der Regel kürzt eine außergerichtliche Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelung das Scheidungsverfahren ab. Das gilt genauso für die Vermögensteilung ohne Gerichtsurteil.

Schritt 5: Dokumente für Scheidungsantrag zusammentragen

Zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ist die Vorlage verschiedener Dokumente erforderlich. Wer das Verfahren beschleunigen möchte, achtet darauf, dass sie vollständig sind. Dazu gehören:
• Eheurkunde
• notariell beglaubigter Ehevertrag (falls vorhanden)
• notariell beglaubigte Scheidungsfolgevereinbarung (falls vorhanden)
• Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
• Anwaltsvollmacht im Original
• PKH-Antrag (falls erforderlich)
• ausgefüllte Formulare für Versorgungsausgleich
• Vermögensübersicht (falls Verteilung vom Gericht zu entscheiden)
• Einkommensnachweise (für Festsetzung Prozesskosten und Unterhalt)

Schritt 6: Scheidungsantrag einreichen und Verhandlung vorbereiten

Die Gerichte können eine Ehe nur dann durch einen richterlichen Beschluss scheiden, wenn wenigstens einer der einstigen Partner/-innen einen Scheidungsantrag einreicht. Den Antrag muss ein Anwalt verfassen und hinreichend begründen. Die Begründung sollte nur beweisbare Fakten enthalten und kann im Bedarfsfall auch Dritte als Zeuginnen und Zeugen benennen. Bei der mündlichen Verhandlung ist die Anwesenheit beider Scheidungswilligen und der Rechtsbeistände erforderlich. Die gerichtliche Ladung verpflichtet die Arbeitgeber zur Freistellung, allerdings müssen dafür in der Regel Urlaubstage oder Guthaben aus Überstunden geopfert werden, denn ein Anrecht auf bezahlte Freistellung gibt es nur bei der Ladung zur Zeugenvernehmung (Bundesarbeitsgericht 6 AZR 30/01). Zum Termin sind die Ladung im Original sowie ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei Scheidungsverhandlungen vor deutschen Gerichten ist die Öffentlichkeit grundsätzlich ausgeschlossen.

Schritt 7: Unterhalt zum Bestandteil des Beschlusses machen?

Oftmals wird die Klärung der Unterhaltsfragen vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt. Für die Unterhaltsberechtigten bedeutet dieses Vorgehen unnötige Verzögerungen und häufig leider auch temporäre wirtschaftliche Notlagen. Deshalb halten wir es als Familienrechtsanwälte für sinnvoll, die Klärung der Unterhaltsansprüche (nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) so vorzubereiten, dass eine abschließende Regelung in der Scheidungsverhandlung und eine Aufnahme der Resultate in den richterlichen Beschluss möglich ist. Bei einem Rechtsmittelverzicht sind die Forderungen sofort vollstreckbar, ansonsten muss für die Vollstreckbarkeit lediglich der Ablauf der Rechtsmittelfrist abgewartet werden.

Schritt 8: Entscheidung und Rechtskraft abwarten

Den Abschluss einer Ehescheidung bildet ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss. Er wird dann rechtskräftig, wenn keine der beteiligten Parteien innerhalb der Rechtsmittelfrist tätig wird. Die zu beachtende Frist leitet sich aus den Regelungen der Zivilprozessordnung (Paragrafen 578 bis 591) ab und ist als Rechtsmittelbelehrung auf dem Gerichtsbeschluss zu finden. Jedoch haben die Parteien auch die Möglichkeit, auf ihre Rechtsmittel noch in der Verhandlung zu verzichten (Paragraf 116 FamFG), sodass das Gericht die sofortige Rechtskraft anordnen kann. Bei dieser Entscheidung spielt vor allem der Blick auf die Scheidungsfolgesachen (insbesondere Unterhalt) eine wichtige Rolle.

Weitere Tipps rund um die Scheidung

Unmittelbar nach der Rechtskraft des richterlichen Beschlusses zur Scheidung hören die damit verbundenen Aufgaben nicht auf. Damit Sie dabei nichts vergessen, hat Ihnen unsere Kanzlei für Familienrecht in Kiel eine kleine Checkliste zusammengestellt:
• Information ans Finanzamt (Änderung der Steuerklasse)
• Information an Arbeitgeber (Berücksichtigung neue Steuerklasse bei Lohnabrechnung)
• bei Krankenkasse vorsprechen (Herausnahme Ex-Partner/-in aus Familienversicherung)
• Begünstige in privaten Versicherungspolicen ändern lassen
• Vermieter informieren (personengebundene Positionen in der Betriebskostenabrechnung)
• Kontovollmachten Ex-Partner/-in widerrufen und löschen
• Vollmachten zur Kita-Abholung Kinder analog Sorgerechtsregelung ändern
• Kreditkarten, EC-Karten für einst gemeinsame Konten sperren lassen
• Personalausweis und Reisepass neu beantragen (bei Namenswechsel als Scheidungsfolge)
• Testament (falls vorhanden) ändern und aktualisieren
• Zulassungsdaten fürs Auto ändern (falls auf Ex-Partner/-in eingetragen)
• GEZ-Daten ändern (falls vorher Ex-Partner/-in Gebühren bezahlt hat)
• Vorsorgerverträge auf denjenigen ändern, der in der einst gemeinsamen Wohnung bleibt (falls nicht schon im Trennungsjahr geschehen oder während des Trennungsjahrs Wohnung noch gemeinsam bewohnt)
• eventuell neue Versicherungen abschließen
Dazu gesellt sich bei vielen frisch geschiedenen Menschen noch eine andere Aufgabe. Sie müssen sich oft einen neuen Freundeskreis suchen, weil sie so zerstritten sind, dass Treffen mit gemeinsamen Freunden nicht mehr in Frage kommen. Dabei können wir Anwälte Ihnen leider nicht helfen.

Anwalt Familienrecht Kiel – Ihr Familienrecht ist bei uns in guten Händen!

Kosten einer Ehescheidung: Was ist wissenswert?

Die Kosten einer Ehescheidung lassen sich nicht pauschal und allgemeinverbindlich angeben. Sie hängen einerseits vom Umfang des Klärungsbedarfs ab. So erhöht beispielsweise eine gerichtliche Regelung der Vermögensteilung die Kosten auf vermeidbare Weise. Andererseits spielt die Höhe des regelmäßigen Einkommens bei Kostenfestsetzung eine wichtige Rolle. Bedenken Sie dabei, dass Sie sowohl Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren) als auch Anwaltskosten zahlen müssen. Die meisten Rechtschutzversicherungen decken Scheidungskosten nicht ab. Wer eine Scheidung aufgrund eines geringen Einkommens und fehlender Rücklagen nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Beratungskostenbeihilfe (BKH) und Prozesskostenbeihilfe (PKH) zu beantragen. Den Antrag auf BKH müssen Sie selbst beim zuständigen Amtsgericht stellen. Den PKH-Antrag nehmen wir Ihnen im Rahmen der anwaltlichen Beratung ab.

Machen Sie die Scheidung durch Fehler nicht unnötig kompliziert!

Leider werden Scheidungsverfahren oftmals von purem Hass geprägt. Lassen Sie sich davon nicht leiten! Bleiben Sie vernünftig, auch wenn das in der Endphase einer Ehe manchmal sehr schwerfällt! Jeder Fehler kann zu einer Verhärtung der Fronten sowie zu einer unnötigen Verlängerung und Verteuerung des Scheidungsverfahrens samt Folgesachen führen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fehler aufgelistet, die Sie bei einer Scheidung unbedingt vermeiden sollten:
• ohne Absprache Ehewohnung ausräumen oder kündigen
• Konten sperren, auf denen noch Geld der baldigen Ex-Partner/-in eingeht
• Vermögenwerte veräußern oder verschenken, die zum Zugewinn gehören
• gemeinsame Versicherungen/Verträge ohne Absprache kündigen
• gemeinsame Kinder ins Ausland verbringen
• Anwalt zu spät einschalten
• keine konsequente Trennung von Tisch und Bett
• Job ohne Grund kündigen (Gefährdung von Unterhalt und Unterhaltsansprüchen)
• auf Unterhaltsansprüche per Vertrag verzichten
• Streitigkeiten vor den Kindern und gleich gar nicht unter aktiver Einbeziehung der Kinder austragen
Vor allem die Rücksicht auf die Kinder ist wichtig. Kinder leiden unter den Folgen einer Scheidung ohnehin, weil ein Elternteil nicht mehr ständig zur Verfügung steht. Zahlreiche Kinder sind lebenslang psychisch belastet, wenn ein oder beide Elternteile versuchen, sie auf ihre Seite zu ziehen. Bringen Sie die Kinder deshalb lieber vorübergehend zu Großeltern, wenn Sie es nicht schaffen, lautstarke Streitereien oder gar Handgreiflichkeiten vor deren Augen zu vermeiden. Sichern Sie sich notfalls Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern und informieren Sie die Vertrauenslehrer und in der Kitagruppe tätigen Erzieher/-innen über die laufende Scheidung. Sie können zu wichtigen Vertrauten und Stützen der Kinder in der Zeit werden, in der die Eltern vollständig mit sich selbst beschäftigt sind.

Sie haben Fragen rund um die optimale Vorbereitung und Durchführung einer Scheidung, die wir hier nicht beantwortet haben? – Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche und weitergehende Beratung bei unserer Familienrechtsfachanwältin in Kiel!

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