DĂĽsseldorfer Tabelle 2023

Düsseldorfer Tabelle 2023: Was ändert sich beim Kindesunterhalt?

Mit der Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2023 erhöhen sich die Beitragssätze für unterhaltberechtigte Kinder und den Elternteilen, bei denen sie leben. Durch alle Altersgruppen hinweg ist die Höhe des Kindesunterhalts spürbar angestiegen. Wie in den vergangenen Jahren werden hiermit die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Eine große Neuerung in diesem Jahr kommt durch das einheitliche Kindergeld, das von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ab dem ersten bis zum letzten Kind werden nun einheitlich 250 Euro je Kind ausgezahlt. Bisher gab es hier je nach Anzahl der Kinder eine Staffelung. Das macht die Einberechnung des Kindergeldes auf den tatsächlichen Beitragssatz deutlich einfacher.

Es haben sich aber nicht nur die Beiträge zum Kindesunterhalt erhöht. Auch die sogenannten Bedarfskontrollbeträge sind gestiegen. Das ist die die Summe, die Unterhaltspflichtigen nach der Zahlung des Kindesunterhalts für die Deckung des Eigenbedarfs verbleiben muss.

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Wie berechnet sich der Kindesunterhalt nach DĂĽsseldorfer Tabelle 2023?

Die DĂĽsseldorfer Tabelle berechnet den Bedarfssatz fĂĽr Kindesunterhalt auf Grundlage des Einkommens und Alter der Kinder. In der DĂĽsseldorfer Tabelle 2023 wird auf fĂĽnfzehn Netto-Einkommensklassen und vier Alterskategorien geschaut.

Die in der Tabelle aufgeführten Werte sind allerdings noch nicht die Zahlbeträge, da sie mit der Hälfte des Kindergeldes verrechnet werden. Ausgezahlt wird das Kindergeld in voller Höhe dem Elternteil, bei dem das oder die Kinder wohnen. Daher darf die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden. Bis zum vergangenen Jahr war die Anrechnung des hälftigen Kindergelds auf den Anspruch auf Kindesunterhalt etwas komplizierter, da es verschiedene Sätze an Kindergeld gab. Je nach Anzahl der Kinder wurden unterschiedliche Summen ausgezahlt. Seit Januar 2023 ist die Berechnung deutlich einfacher geworden, da die Höhe des Bundeskindergelds vereinheitlicht wurde. Seit dem Jahresbeginn 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro, unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite, dritte oder weitere Kind handelt. Daher können einheitlich je Kind 125 Euro im Monat vom Bedarfsbetrag zum Kindesunterhalt abgezogen werden. Zumindest solange das Kind minderjährig ist. Bei volljährigen Kindern darf die volle Summe in Höhe von 250 Euro vom Bedarfsbetrag abgezogen werden

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Was muss ich machen, um den höheren Kindesunterhalt zu bekommen:

Durch die jährlichen Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle sollten zu Jahresbeginn die Höhe der Unterhaltszahlungen überprüft werden. Auch Gehaltssteigerungen, die oft zum Jahresbeginn wirksam werden, sorgen für veränderte Bedarfsbeträge. Die sorgeberechtigten Elternteile unterhaltsberechtigter Kinder sollten die zahlungspflichtigen Elternteile so schnell wie möglich zur Zahlung der neu berechneten Beträge beim Kindesunterhalt auffordern. Die offizielle Tabelle vom OLG Düsseldorf können Sie hier herunterladen. Kommen die unterhaltspflichtigen Elternteile der Pflicht zur Zahlung des angepassten Kindesunterhalts nicht nach, gibt es zwei Möglichkeiten. Bei der Anpassung des Unterhalts für minderjährige Kinder können Sie kostenlos die Unterstützung des zuständigen Jugendamts in Anspruch nehmen, indem Sie eine sogenannte Beistandschaft beantragen oder eine Fachanwält:in für Familienrecht einschalten. Unsere Familienrechtsanwältin Frauke Keller unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Kindesunterhalt. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die unterhaltspflichtigen Personen die Auskunft über ihre Einkünfte verweigern

Ich bin unterhaltspflichtig. Zahle ich zuviel laut DĂĽsseldorfer Tabelle?

Unterhaltspflichtige Elternteile ohne nennenswerte Steigerungen des Einkommens sollten prüfen, ob ihnen nach Abzug des Kindesunterhalts für alle berechtigten Kinder die deutlich erhöhten Bedarfskontrollbeträge unterschritten werden. Sollte das der Fall sein, ist der Versuch einer gütlichen Einigung mit den Sorgeberechtigten für die unterhaltsberechtigten Kinder ratsam. Klappt eine einvernehmliche Anpassung nicht, ist auch hier die Einbeziehung des zuständigen Jugendamts oder eines Rechtsanwalts für Familienrecht sinnvoll. Die Veränderungen beim Bundeskindergeld für das erste bis dritte Kind wirken sich durch die deutliche Anpassung der Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle 2023 in keinem Fall mindernd auf die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts aus.

Kindesunterhalt kommt nicht: Ă„ndert sich 2023 was beim Unterhaltsvorschuss?

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen. Daran ändert sich auch im Jahr 2023 nichts. Die Höhe des Unterhaltsvorschuss hat sich, wie auch die Düsseldorfer Tabelle, nach oben korrigiert.  Kinder bis 5 Jahre erhalten nunmehr 187 Euro pro Monat. In der Altersgruppe der 6- bis 11-Jährigen beträgt der Unterhaltsvorschuss 252 Euro pro Monat. Kinder ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten 338. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sich die Kindergelderhöhung für das erste bis dritte Kind mindernd auswirkt, weil das Bundeskindergeld zur Hälfte auch auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.

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