Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Die einfachste und empfohlene Option besteht darin, dass beide Elternteile beim Standesamt eine Sorgeerklärung abgeben. Diese Erklärung bescheinigt, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht wünschen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Erklärung in Anwesenheit beider Elternteile abgegeben werden muss. Ein Elternteil kann nicht alleine die alleinige elterliche Sorge beanspruchen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die dies rechtfertigen.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können oder wenn einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen. In solchen Fällen wird das Gericht das Kindeswohl als oberste Priorität betrachten. Es wird prüfen, ob das gemeinsame Sorgerecht im besten Interesse des Kindes liegt oder ob die alleinige elterliche Sorge einem Elternteil zugesprochen werden sollte.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Sorgerecht und das Umgangsrecht zwei separate Aspekte sind. Das Sorgerecht betrifft die elterliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnis, während das Umgangsrecht das Recht des Kindes auf Kontakt und regelmäßige Beziehung zu beiden Elternteilen umfasst. Unverheiratete Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es wird empfohlen, dass die Eltern eine Vereinbarung über den Umgang treffen, um eine harmonische Beziehung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen zu fördern.