Eine Trennung ist oft eine schwierige und emotionale Entscheidung, die gut durchdacht und vorbereitet sein sollte. Eine klare Struktur und konkrete Schritte können helfen, den Prozess zu bewältigen und unnötigen Stress zu vermeiden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden für die ersten Schritte und gibt praktische Tipps, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Sofern einer der Ehegatten die Ehe für unwiderlegbar zerrüttet hält und nicht an einer Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft festhalten will, ist es wichtig und geboten, den anderen Ehegatten nachweislich (durch Schreiben einer Fachanwältin für Familienrecht, oder ein eigenes Schreiben – empfohlen wird ein Einwurf Einschreiben).
Davon in Kenntnis zu setzen. Hintergrund ist, dass für die Einreichung des Scheidungantrages als unbedingte Zulässigkeitsvoraussetzungen eine mindestens einjährige Trennungszeit vorliegen muss. Dabei muss die Trennung ehebedingt sein,
Eine räumliche Trennung ist nicht unbedingt erforderlich. Erforderlich, ist aber, dass während der Trennung unterschiedliche Schlafzimmer genutzt werden, eine wirtschaftliche Entflechtung eingeleitet wird und keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr für einander erbracht werden(gemeinsame Mahlzeiten einnehmen, einkaufen, kochen, waschen, putzen, bügeln).
Erst nach einer einjährigen ehebedingten Trennungszeit kann durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht der Scheidungsantrag gestellt werden.