Den Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen
Nach einer Scheidung möchten viele Menschen ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Dieser Prozess ist relativ unkompliziert, erfordert jedoch einige formale Schritte und die Berücksichtigung bestimmter Aspekte. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, was Sie bei der Namensänderung beachten müssen.
Warum den Geburtsnamen wieder annehmen?
- Persönliche Identität: Viele Menschen fühlen sich mit ihrem Geburtsnamen stärker verbunden und möchten diesen nach einer gescheiterten Ehe wieder annehmen.
- Neuanfang: Die Rückkehr zum Geburtsnamen symbolisiert oft einen neuen Lebensabschnitt und kann helfen, sich von der Vergangenheit zu lösen.
Schritte zur Namensänderung
- Antrag beim Standesamt stellen
Um Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen, müssen Sie einen Antrag beim Standesamt stellen.
- Erforderliche Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
- Kosten der Namensänderung
Die Gebühren für die Namensänderung können je nach Aufwand variieren.
Art der Gebühr | Kosten (ca.) |
Namensänderung | 2,50 bis 1.022 Euro |
Neue Ausweispapiere | ca. 30 Euro pro Dokument |
- Behörden und Institutionen informieren
Nach der Namensänderung müssen zahlreiche Stellen über Ihren neuen Namen informiert werden:
Institution | Benachrichtigungsweg |
Finanzamt | Online oder schriftlich |
Krankenkasse | Online oder schriftlich |
Rentenversicherung | Online oder schriftlich |
Arbeitgeber | Persönlich oder schriftlich |
Banken und Versicherungen | Persönlich oder schriftlich |
GEZ | Online oder schriftlich |
Sonderfälle und wichtige Hinweise
- Kinder und Namensänderung
Wenn Sie Kinder haben, die während der Ehe geboren wurden und den Ehenamen tragen, kann deren Namensänderung schwieriger sein. Beide Elternteile müssen der Namensänderung zustimmen. Fehlt die Zustimmung eines Elternteils, ist die Änderung in der Regel nicht möglich.
- Namensänderung ohne Scheidung
Falls Sie getrennt, aber nicht geschieden sind, können Sie den Ehenamen nicht einfach ändern. Die Rückkehr zum Geburtsnamen ist nur nach einer rechtskräftigen Scheidung möglich.
Checkliste für die Namensänderung
Aufgabe | Zeitpunkt |
Antrag auf Namensänderung stellen | Nach Rechtskraft der Scheidung |
Erforderliche Dokumente zusammenstellen | Vor dem Termin beim Standesamt |
Kosten für Namensänderung kalkulieren | Vor Antragstellung |
Behörden und Institutionen informieren | Nach Namensänderung |
Neue Ausweispapiere beantragen | Nach Namensänderung |
Fazit
Die Rückkehr zum Geburtsnamen nach einer Scheidung ist ein Schritt, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Durch die Einhaltung der oben genannten Schritte und das Einholen der erforderlichen Dokumente kann der Prozess reibungslos ablaufen. Es ist wichtig, alle relevanten Behörden und Institutionen rechtzeitig zu informieren, um Probleme zu vermeiden.
Eine Beratung durch eine Fachanwältin für Familienrecht unumgänglich ist, um seine eigenen Interessen optimal vertreten zu sehen.