Wenn sich Eltern dazu entscheiden, getrennte Wege zu gehen oder sich zu scheiden, entsteht oft eine angespannte Situation im bisherigen Familienheim. In solchen Fällen wünscht sich möglicherweise ein Elternteil, dass der ehemalige Partner auszieht. Doch rechtlich gesehen ist es nicht einfach, jemanden aus der gemeinsamen Wohnung zu verdrängen. Besonders gute Aussichten darauf, die Auseinandersetzung, um die Wohnung zu gewinnen, hat derjenige, der die Betreuung der Kinder übernimmt.
Selbst wenn die Spannungen hoch sind: Die rechtlichen Regelungen hindern zunächst alle Elternteile daran, den anderen Partner nach der Trennung schnell aus dem gemeinsamen Leben zu entfernen. Die sogenannte Ehewohnung stellt den Lebensmittelpunkt der Familie dar, weshalb beiden Elternteilen das Nutzungs- und Wohnrecht zusteht – auch wenn ihre Wege künftig getrennt verlaufen. Keiner der Ehepartner hat das Recht, den anderen einfach vor die Tür zu setzen.