Zwischenmenschliche Verhältnisse wie die Ehe oder die Familie erscheinen uns im Alltag natürlich und selbstverständlich. Oft wird erst im Streitfall relevant, dass diese Verbindungen zwischen Personen auf Rechtsverhältnissen beruhen, die durch das Familienrecht geregelt sind. Den in familiären Verhältnissen verbundenen Personen räumt dieses Gesetz Rechte ein und gibt ihnen Pflichten auf, etwa den Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltspflicht im Scheidungsfall.
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