Anwältin für Unterhalt in Kiel

Unterhalt

Stellen Sie sich auch die Frage: Bin ich Unterhaltsberechtigt?

Kindesunterhalt

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Geschiedenenunterhalt

Welche Rechte haben Sie bei Trennung und Scheidung?

Unterhalt Fragen?

Haben Sie Fragen zum Unterhalt, Kindesunterhalt und den Ehegatten? Schon lange bevor der schwierige Entschluss zu einer Scheidung gefallen ist, stellen sich viele zumindest einige der folgenden Fragen:

Eltern und Kinder

Bin ich Unterhaltsberechtigt?

Bestehen Unterhaltsansprüche für einen Ehegatten / Lebenspartner?

Unterhalt bei Eheleuten: Schon während der Zeit in der die Eheleute getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind, kann ein Ehegatte einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Ziel ist es, dass beide Ehegatten einen angemessenen Unterhalt nach den bisherigen Lebensverhältnissen, sowie nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen erhalten.
Nach der Scheidung gilt grundsätzlich, dass jeder Ehegatte alleine für seinen Unterhalt sorgen muss. Es gibt aber einige Ausnahmefälle, in denen einer der Ehepartner Unterhaltsansprüche gegen den andern geltend machen kann. Es kann ein Betreuungsunterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes bestehen, ein Unterhaltsanspruch wegen des Alters oder Krankheit, sowie wegen Erwerbslosigkeit.

Eherpaar liest Scheidungsfolgenvereinbarung

Unterhalt: Wenn dem Ehegatten nur eine Teilerwerbstätigkeit zumutbar ist oder die Einkünfte einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht ausreichen, hat er einen Anspruch gegen den anderen auf ergänzende Unterhaltszahlungen.

Kindesunterhalt

Bei einer Familie, die zusammenlebt, sind die unterhaltsrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen meist kein Thema. Erst im Scheidungsfall – das heißt: wenn die Eltern sich trennen und die Familie entzwei geht – stellen sich verständlicherweise wichtige Fragen zum Unterhalt.

Ehegatten haben meist einen wechselseitigen Anspruch auf Unterhalt, an erster Stelle in der Rangfolge von Unterhaltsansprüchen stehen aber minderjährige Kinder und unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen.

Unterhalt für Kinder Familienrecht

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindesunterhalt und der Düsseldorfer Tabelle.

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Geschiedenenunterhalt

Zwischenmenschliche Verhältnisse wie die Ehe oder die Familie erscheinen uns im Alltag natürlich und selbstverständlich. Oft wird erst im Streitfall relevant, dass diese Verbindungen zwischen Personen auf Rechtsverhältnissen beruhen, die durch das Familienrecht geregelt sind. Den in familiären Verhältnissen verbundenen Personen räumt dieses Gesetz Rechte ein und gibt ihnen Pflichten auf, etwa den Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltspflicht im Scheidungsfall.

Hilfreiche Antworten auf Ihre Unterhaltsfragen beantwortet Ihnen Fachanwältin Frauke Keller. Ich berate Sie in Ihren schwierigen Situation umfassend, kompetent und einfühlsame vertrauensvolle und zuverlässige Partnerin an Ihrer Seite. Haben Sie noch Fragen zum Familienrecht? gehen Sie auf: Anwalt Familienrecht Kiel.

Anwalt Familienrecht Kiel

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Elternunterhalt

In bestimmten Fällen können auch Kinder gegenüber ihren Eltern und sogar die Enkel gegenüber den Großeltern unterhaltspflichtig sein. Grundsätzlich ergibt sich eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung von Verwandten in gerader Linie aus dem Gesetz, § 1601 BGB. Dieser Personenkreis schließt die leiblichen Kinder, Kindeskinder und adoptierte Kinder ein.

Eltern Unterhalt Familienrecht Kiel

In bestimmten Fällen können auch Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein. Informieren Sie sich.